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#1
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Hallo,
wo steht geschrieben das man sein Guthaben der Betriebskostenabrechnung ans Amt zahlen muss? Welcher Paragraph ist das bitte bzw. wo stehts genau geschrieben? Ich wunder mich immer wieder das manche ihr Guthaben ans Amt zahlen müssen und andere nicht. Wenn es da ein Gesetz gibt, hat dieses für alle Hartz IV-Empfänger zu gelten und nicht nur für manche, je nach Nase halt. Wenn ich monatlich von meinen 345,- Euro etwas spare, muss ich es am Jahresende auch nicht zurück ans Amt zahlen, warum also bei der Betriebskostenabrechnung bzw. einem evtl. Guthaben... Wo stehts genau, alles bezüglich der Betriebskostenabrechnung, das man sein Guthaben ans Amt zahlen muss, zum nachlesen, ausdrucken? Über eine Antwort freue ich mich. Danke im Voraus. |
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#2
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Hallo!
Dann wollen wir man Dein Bild dieses Forums etwas aufbessern ![]() Zu Deiner Frage: Das Amt trägt die Mietnebenkosten, mit Ausnahme von Stromkosten (die in der Regel aber direkt mit dem Energieversorger abgerechnet werden), soweit sie tatsächlich angefallen und angemessen sind (SGB II § 22 I 1). Daraus ergibt sich, dass eine Rückzahlung, sofern sie sich nicht auf geleistete Stromkosten bezieht, an den Träger zurückzuzahlen ist, denn der Betrag der Zurückgezahlt wird ist eben gerade nicht tatsächlich angefallen. Genau aus diesem Grunde wird dieser Anteil der Vorauszahlungauf die Mietnebenkosten ja vom Vermieter erstattet. Gruß Philipp |
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#3
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Vielen lieben Dank für deine Antwort.
P.S.: Es ist nicht mein Bild welches ich bezüglich des Forum´s habe, sondern das generell öffentliche Bild, was jeder wahrnimmt der her kommt. ![]() |
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