Hartz IV & Betriebskostenabrechnung - HILFE bitte!!!!

  • Ich bin neu hier und habe mir auch nicht alle Beiträge durchgelesen. Vielleicht ist ein ähnlicher irgendwo dabei, aber dennoch bitte ich euch einfach noch einmal um Hilfe. Vielleicht kennt sich einer von euch genauer damit aus.



    Im Jahr 2010 haben wir ab November Hartz IV als Aufstockung bekommen, da mein Partner das einzige Einkommen erzielt und ich in Elternzeit bin. Das Elterngeld ist wie gesagt zum November 2010 ausgelaufen und somit haben wir Hartz IV beantragt.


    Im Juni/Juli 2010 haben wir die Betriebskostenabrechnung für unsere Wohnung bekommen mit einer Gutschrift von 330 Euro. Diese Gutschrift wurde allerdings erst mit der November-Miete verrechnet. Nun will das Amt die 330 Euro wiederhaben, obwohl ich der Meinung bin, dass das ungerechtfertigt wäre.


    Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 betrifft ja schließlich keinerlei Hartz IV-Bezüge, denn der Zeitraum für den die BK-Abrechnung gilt ist ja vor November 2010 bereits vollkommen abgeschlossen gewesen. Ich finde es ungerecht, das wir somit für unser Sparverhalten im Jahr 2009/2010 bestraft werden und die Gutschrift, die wir durch unser Sparen erhalten haben, ans Amt abgeben müssen, nur weil sich die Monate überschneiden. Hartz IV wurde schließlich erst ab November bezogen und nicht schon vorher.


    Weiß jemand, ob es irgendwelche rechtlichen Klauseln gibt, die es mir möglich machen, die Betriebskostenabrechnung für 2010 nicht ans Amt zahlen zu müssen, weil diese eben für einen Zeitraum ist, indem kein Hartz IV oder sonstige Sozialleistungen bezogen wurden. Es ist ja nicht meine Schuld, das sich die Gutschrift zur Miete mit dem Monat überschneidet, wo Hartz IV gezahlt wurde.


    Kennt sich jemand damit aus?


    Ich weiß, das man sonst die Gutschriften ans Amt zurückzahlen muss, was auch vollkommen okay für mich ist. Aber gerade in diesem speziellen Fall fänd ich es recht unfair. Kennt sich jemand damit aus?


    Schon jetzt vielen Dank für ernstgemeinte Hilfen.

  • Es gilt das Zuflußprinzip! Da ihr die Gutschrift während des Bezuges von Sozialleistungen erhalten habt, wird sie als Einkommen angerechnet. Es spielt dabei keine Rolle, dass die Betriebskostenabrechnung einen Zeitraum vor dem Bezug der Sozialleistungen betrifft.
    Wäre es im umgekehrten Falle zu einer Nachforderung gekommen, hätte diese das Jobcenter übernehmen müssen!


    Gawain