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#1
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Hallo,
bin neu hier und habe eine Frage (falls ich im falschen Forum bin, dann verschiebt mich bitte): Ich habe eine finanzierte Eigentumswohnung, die ich jetzt aus finanziellen Gründen verkaufen muss. Die Grundschuld ist im Grundbuch eingetragen. Was passiert jetzt mit dem erlösten Betrag? Kann die ARGE (obwohl die Bank das Geld kassiert) mir die Regelleistungen streichen und verlangen, dass ich von dem eingenommenen Geld lebe oder hat sie wegen der Grundschuld darauf keinen Zugriff? Was passiert mit einem evtl. Gewinn? Muss ich den komplett an die ARGE abführen? Ich habe von der ARGE bisher nur die Zinsen für das Darlehen und einen Teil der Nebenkosten erhalten. Die Tilgung habe ich bisher aus meiner Regelleistung bezahlt. Hab mal gelesen, dass man z.B. bei einer Selbständigkeit Gewinn aus steuerlichen Rückzahlungen behalten darf, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Steuer aus Hartz4 bezahlt wurde. Gilt das auch für den Gewinn aus dem Wohnungsverkauf? Gruß Bebbel Edit: Hab das grad erst mit dem Schonvermögen gelesen. Mein persönlicher Betrag sind dann bei einem Alter von 46 Jahren = € 6,900. Zählt dann der Gewinn als Schonvermögen? Geändert von Bebbel (18.07.2011 um 15:02 Uhr) |
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#2
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Alles was du aus dem Verkauf über hast wird man dir als Einkommen anrechnen.
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#3
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Aber was ist dann mit dem Schonvermögen? Ich habe ja sonst nichts angegeben beim Jobcenter.
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#4
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Gewinn wäre Einkommen. Der Erlös bis zum aktuellen Richtwert Vermögen. Allerdings dann nicht mehr geschützt. Heißt: wenn jetzt nach Rückzahlung der Schulden noch 10.000 Euro übrig blieben, übersteigt das ja deinen Vermögensfreibetrag, so dass du erstmal kein ALG 2 mehr bekämst.
Turtle |
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