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#1
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[SIZE="6"][SIZE="7"]Hartz4 / Wohnraum / Kosten Umgangsrecht
Hallo! Ich habe eine Frage zu Hartz 4 bezüglich angemessen Wohnraums. Mein Alter 38 Jahre männlich , geschieden und habe 2 Kinder 15 und 13 Jahre ,diese leben bei meiner Exfrau. Ich bin nun nach einer längeren Rehamaßnahme auf der suche nach einer Wohnung , zur Zeit habe ich den Leistungssatz von Hartz 4 zur Verfügung. Daher steht mir ja als Einzelperson lediglich eine Wohnung mit ca. 50 Quadratmetern zu. Wie sieht es aber aus , da ich ja das Sorge-und Umgangsrecht für meine Kinder habe und diese mich auch mindestens 2mal im Monat über das Wochenende besuchen könnten und auch würden , habe ich vielleicht deshalb einen Anspruch auf eine größere Wohnung , diese dann Hartz4 auch bezahlen müsste ? Vielen Dank für Eure (schnellen) Antworten. Gruß Marco M. |
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#2
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ja, das hast du.
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#3
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guten Abend
bei uns sieht es ähnlich aus 3 Personen 2 kinder bei den Expartnern uns lehnt die arge bzw das Jobcenter eine grössere Wohnung ab(wobei bei uns auch noch schimmelbefall in der Wohnung ist wodurch mein Sohn asthma hat),das Jobcenter meint nun das wir umziehen dürfen wenn wir einen Job haben,dabei würde die neue Wohnung das selbe kosten wie die jetzige
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