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#1
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hallo , ich habe da mal nee frage , vielleich wisst ihr das ja ,.. ich will mich von meinem mann trennen , und wir haben zusammen ein haus gebaut , wie kann ich da raus kommen , das ihm das haus alleine gehört , kann man das überschreiben oder so !!! lieben gruss
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#2
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Du kannst ihn ja deinen Teil des Hauses schenken aber wenn ihr das zusammen gebaut habt warum willst du das tun???
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#3
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@ kitty
Das ist mit der Schenkung nicht getan. Wenn sie zusammen gebaut haben, dürften sie auch die Kreditverträge gemeinsam unterschrieben haben und gesamtschuldnerisch haften. Das heisst sie schenkt ihm Haus, er zahlt den Kredit nicht zurück, sie haftet für den Kredit bei der Bank und muss zahlen. Die Banken müssen dann die Kredite auf ihn alleine umschreiben und das kommt darauf an wie Solvent ihr Mann ist. Gruß Klaus |
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#4
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hallo , er hatte das haus alleine gebaut , nach der hochzeit wurde es dann auch über mich überschrieben , nu will ich mich aber von ihm trennen , also auch vom haus , und daher frag ich mich ob ich ihm das einfach überschreiben kann , schenken will ich ihm das nicht ... ich will ganz raus , nicht mehr in den papieren stehen , und daher meine frage ob man meine hälfte des hauses einfach so überschreiben kann , kann ich einfach bei der bank anrufen und die überschreiben das oder wie funktioniert das ??? gruss lara
Geändert von lara2 (02.02.2009 um 10:36 Uhr) |
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#5
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Hallo Lara,
sind Schulden auf dem Haus und wenn ja hast du dafür auch unterschrieben ? Auch wenn er dich auszahlt, gilt das wie oben geschrieben. Gruß Klaus |
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#6
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hey klaus,,, ja sicher sind schulden auf dem haus..... nee bei der bank habe ich nicht mit unterschrieben....das hat er alleine gemacht.... ich bin nur mit ins grundbuch eingetragen worden... nach der hochzeit....da mir aber das haus nu mitgehört unterstützt mich die gemeinde (vaterstaadt auch nicht,,,) ich muss erst das haus loswerden um ein wenig unterstütztung zu bekommen .. bin ja selber am arbeiten ...bekomme jeden monat 400 euro .. kann davon alleine aber kind und wohnung nicht bezahlen..... das haus muss weg solange ich das am hals habe bekomme ich keine unterstützung.... gruss lara
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#7
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Da du das Haus nicht verwerten kannst, muss dir die ARGE das ALG II auf Darlehensbasis gewähren, wenn du ansonsten hilfebedürftig wärst. siehe:
http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...uch/sgb_ii.htm Antrrag stellen. Gruß Klaus |
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#8
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hey...... da ich vermögen habe (das Haus) bekomme ich keine unterstützung ganz genau... ich müsste es zurück zahlen (dahrlehn)..ich möchte aber ja das haus los werden ..bzw meine hälfte ...muss er mich auszahlen ???wegen mir kann er das alles behalten ...will da gar nichts von haben .. möchte nur aus m grundbuch ausgetragen werden und von den schulden bei der bank weg kommen ..habe angst wenn ich so ausziehe ..das er das haus nicht weiter abzahlt und mich und mein sohn mit in die krise zieht...deshabl möchte ich ausgetragen werden ...aber wie??? wie werde ich es los???dann kann er machen was er will...und ich muss mir keine sorgen mehr machen .. ..ich bin am arbeiten ich bin auf 60 std im monat...habe ja etwas geld...(400euro) das reicht aber nicht für wohnung und zum leben mit kind... danke für jede antwort!!! lieben gruss lara
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#9
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Deine ganzen Fragen solltest Du mal einem Anwalt stellen...
Normalerweise gehört einem der Anteil , mit dem man im Grundbuch eingetragen ist. Egal wer die schulden zahlt.. Also müsste er Dich auszahlen.... Theroretisch. Willst Du aber einfach nur raus aus dem Grundbuch dann könnte das probleme geben mit der Arge - die kann duch datenabgleich ev. feststellen ob Du im Grundbuch stehst . Und ob Du dann einfach so raus kannst.... bzw ihm deinen Teik übertragen , das beszweifele ich.. Ab zum Anwalt.... |
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#10
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@lara2
1. Habt ihr in einem notariellen Vertrag den hälftigen Hausanteill auf dich übertragen lassen? 2. Wenn nein, wie oder was habt ihr dann für Verträge geschlossen? 3. Wenn ja, mußtest du nachträglich in irgendwelche bereits vorhandene laufende Kreditverträge (notarielle Urkune) eintreten? 4. Solltest du da sowieso "rauswollen", kann es dir doch egal sein, ob du H IV auf Kreditbasis erhälst oder nicht. Der Ausgleich ist vorprogrammiert und Schwierigkeiten hat nur dein Ex-Ehemann. 5. Grundbuchmäßig ist das kein Problem. Gruß. Lirafe Geändert von lirafe (08.04.2009 um 19:21 Uhr) |
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