Heizkosten: Höchstbetrag?

  • Hallo, mich würde mal interessieren ob das Verhalten der ARGE in der folgenden Fallbeschreibung rechtmäßig ist?


    Eine Frau bewohnt mit ihren 3 Kindern eine Wohnung von 72,45 qm. In der Mietbescheinigung vom Vermieter steht, dass in der Miete von 630 Euro die Heizkostenvorauszahlung von 144,25 Euro inbegriffen ist.
    Die ARGE gewährt in dem aktuellen Bescheid nur Heizkosten in Höhe von 79,70 Euro und schreibt dahinter in Klammern gesetzt, dass das der Höchstbetrag sei. Warum ist das der Höchstbetrag? Und wenn das wirklich unrechtmäßig ist, wie kann man da am besten vorgehen?

  • Hallo Antaris,


    finde die Heizkosten sehr hoch. Es gibt tatsächlich eine Regelung, in der nur angemessene Heizkosten erstattet werden, die aber nicht pauschliert sondern auf die jeweiligen Bedingungen angemessen sein müssen. Frag mal bei deinem Arbeitslosenzentrum nach, die haben eine Rechtsberatungsstelle und können dir da mehr sagen.


    Gruß Klaus

  • Hallo Frontzahn (antaris)


    Made by Ivoclar? Vollkommen richtig was klaus da empfiehlt. Es kommt unter anderem auch auf die gebäudesubstanz an, letztlich ist die ARGE eigentlich verpflichtet, diese Kosten zu tragen wenn die ALG II Beziehrein nicht übermässig und eigenverschuldet für extra hohe Kosten gesorgt hat. Sparsamkiet gilt auch hier!


    Höhere Kosten zur Übernhame beantrgaen bei Ablehnung Widerspruch erstellung und nach erneuter Ablehnung kage einreichen, sollte aber ein Rechtsanwalt machen, da kommt soviel Fachchinesisch auf euch zu , da ist es besser man hat einen spezi dabei!


    Gruß