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#1
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Hallo Ihr Lieben,
habe da noch eine Frage... ich war von Juli bis Dezember wegen Krankheit in einer stationären Therapie und bin anschließend wieder bei meiner Familie untergeschlüpft! Da meine Familie meine Wohnung leer gemacht hat und alles,außer ein sofa,auf den Sperrmüll geschmissen hat,habe ich nun keine Wohnungseinrichtung mehr! Meine erste Wohnungseinrichtung hat mir der Staat 2000 oder 2001 finanziert! Nun meine Frage,ist es möglich,nocheinmal eine Wohnungseinrichtung zu beantragen und auch zu bekommen??? Vielen Dank für Eure Hilfe!!! |
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#2
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Wenn bei dir Möbel vorhanden waren und deine Familie diese einfach entsorgt hat dann müssen sie dir neue Möbel kaufen.Wie kommen den deine Verwandten dazu einfach alles wegzuschmeißen.Eventuell kannst du ein darlehen beantragen aber eine Finanzierung wirst du nicht bekommen.
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#3
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ich dachte immer ein Darlehen ist eine Finanzierung???
Naja, hier die von mir schon oft zitierte rechtsprechung: Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" ist dabei nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen LSG Rheinland-Pfalz v. 12.07.2005, L 3 ER 45/05 AS, info also 2006, 232; LSG NRW v. 21.10.2007, L 20 AS 12/07; v. 28.03.2006, L 9 B 12/06 AS ER; v. 19.05.2006; LSG Hessen v. 23.11.2006, L 9 AS 239/06 ER; LSG Bayern v. 28.08.2006, L 7 B 481/06 AS ER; SG Dresden v. 29.05.2006, S 23 AS 802/06 ER; SG Gelsenkirchen v. 01.03.2006, S 5 AS 31/06 ER Danach kommen Erstausstattungen einschließl Haushaltsgeräten aufgrd außergewöhnlicher Umstände, z.B. nach Wohnungsbrand oder bei Erstanmietung nach Haft in Betracht (BT-Drs. 15/1514, S. 60) Als vergleichbare Fälle werden angesehen: - Erstanmietung einer Wohnung im Falle einer Trennung oder Scheidung LSG NRW vom 29.10.2007, L 20 AS 12/07; SG Magdeburg vom 15.06.2005, S 27 AS 196/06 ER, ASR 2005, 65; SG Speyer vom 14. Juni 2005, S 16 ER 100/05 AS Gegenstände sind im Haushalt des ehemaligen Partners verblieben LSG NRW vom 21.10.2007, L 20 AS 12/07; SG Braunschweig v. 07.03.2005, S 18 AS 65/05 ER; SG Lüneburg . 26.05.2005, S 25 AS 195/05 ER; SG Gelsenkirchen vom 11.11.2005, S 11 AS 25/05 ER - Geburt eines Kindes LSG Berlin-Brandenburg vom 03.03.2006 - L 10 B 106/06 AS ER; LSG Rheinland-Pfalz vom 12.07.2005 - L 3 ER 45/05 AS; SG Lüneburg vom 20.06.2005 - S 25 AS 231/05 ER; SG Speyer vom 13.06.2005 - S 16 ER 100/05 AS; SG Hamburg vom 23.03.2005 - S 57 AS 125/05 ER - aufgrund eines Auszuges eines Kindes aus Haushalt der Eltern - im Falle eines neu gegründeten Haushalts wegen Heirat - nach Zuzug aus dem Ausland - wenn ein Wohnungsloser eine Wohnung gefunden hat - wenn ALG II-Bezieher aufgefordert wird, billigere Wohnung zu beziehen, diese im Gegensatz zur alten Wohnung über keine Kücheneinrichtung verfügt und der Leistungsempfänger auch keine Küchenmöbel besitzt LSG Nordrhein-Westfalen v. 28.03.2006, L 9 B 12/06 AS ER |
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#4
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@ advokat
War etwas mißverständlich von mir ausgedrückt.Ich meinte damit das sie das Geld nicht komplett bekommt ohne es zurückzahlen zu müssen. |
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#5
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Habe hier aber auch schon gelesen,dass es die Möglichkeit gibt,wenn man aus einer stationären Therapie kommt..
was geht denn nu und was nicht?? |
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