Hilfe nach 12 Jahren Wohnung zu teuer?

  • Wohne seit 12 Jahren in der selben Wohnung. Angemietet habe ich sie damals mit meinem ehemaligen Lebensgefährten. Der zog nach 2 Jahren aus. 10 Jahre bewohnte ich die Wohnung alleine. Keine Mieterhöhung nur eine Erhöhung der Nebenkosten. Habe keine Aufforderung vom amt bekommen die Wohnung zu verlassen oder mir eine neue zu suchen. Kurzzeitig wohnte ich nun wieder mit einem Partner, ebenfalls Hartz 4 Empfänger zusammen. Dieser zog dann dieses Jahr aus, jetzt habe ich eine Mitteilung bekommen, das meine Whg zu teuer sei und bekam einen Termin. Ich beziehe Hartz 4, z. zt. 280,- € und bekomme eine Witwenrente von 610,- €. Die wird komplett bis auf 30 € angerechnet. Im Prinzip zahle ich die Wohnung von der Witwenrente, und erhalte, meiner Meinung nach, lediglich einen Zuschuß zum Lebensunterhalt. Die sehen das anders. Muß ich mir eine Neue Wohnung suchen, oder kann ich da Einspruch erheben?:confused:

  • Einspruch erheben kann man immer, aber wenn die Kosten der Unterkunft zu hoch sind, scheint bei dir ja der Fall zu sein, dann musst du die Kosten senken, durch Umzug z.B. oder eine billigere Wohnung suchen. Du kannst aber auch wohnen bleiben, musst aber den überschüssigen Anteil dann selbst aufbringen.

  • Ich bekomme 613,-€ Witwenrente, meine Miete beträgt 374,-€ kaltmiete, 120,- € Nebenkosten und 50,-€ -Stadtwerke. Diese Kosten kann ich von der Witwenrente tragen. Ich möchte nicht ausziehen, da ich seit 12 Jahren hier wohne. Wenn ich die Kosten für die Whg selber trage, habe ich dann Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt? Der Satz liegt in NRW bei 391,-€. Im Moment bekomme ich 280 € von der Arge überwiesen. Können die mich trotzdem zwingen, mir eine andere WHG zu suchen? Sie müßten ja dann sowohl Zuschüsse für den Umzug, Kaution und andere Dinge bezahlen, wäre das fürs Amt nicht teurer, als es so zu lassen wie es jetzt ist? Haben sie die letzten 12 jahre, trotz Auflösung der Partnerschaft auch getan?

  • kein Mensch kann und wird dich zwingen aus deiner vertrauten Wohnung zuziehen.


    Zitat

    Wenn ich die Kosten für die Whg selber trage, habe ich dann Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt?


    nein! Du bekommst ja schon 280 €. Und der Zuschuß für Umzug beträgt ca. 120 €, also Einmalkosten und Kaution, wenn überhaupt, gibt es als Darlehen.

  • Ich danke die für die schnelle Antwort. Aber wenn ich die kosten für die Wohnung selber trage,
    Bleiben mir zum Leben lediglich 120 €. Im Moment zahlt die Arge 280 € für Unterkunft und Heizung
    Meine Frage wenn ich Unterkunft und Heizung selber zahle stehen mir die 280 € dann zur Sicherung
    Des Lebensunterhalts zu? Dann können sie doch nicht mehr auf einen Umzug bzw Verringerung der
    Mietkosten bestehen oder. Liege ich da falsch? Wäre lieb wenn du noch mal Antworten könntest.
    LG Keulchen :-D

  • Noch mal lieben Dank für deine Antwort. Dann habe ich die letzten Jahre einfach nur Glück gehabt, hätte ich meinen damaligen Partner nicht bei mir einziehen lassen, wäre es jetzt nach der Auflösung der Bedarfsgemeinschaft gar nicht aufgefallen. Mist habe am 30. den Termin, wenn sie mir tatsächlich 6 Monate Zeit geben die kosten zu senken, habe ich ja Zeit um mir evtl. doch etwas preiswerteres zu suchen. wobei es hier in der Großstadt keine preiswerteren Wohnungen gibt, zahle ja nur 375 € kalt. Preiswerter geht nicht. Ok die Nebenkosten sind hoch. Kennst du dich evtl. auch damit aus ob es richtig ist, das bei der Witwenrente nur 30 € anrechnungsfrei sind. Bei einem Nebenjob sind es 100 €, zählt Witwenrente wirklich als Versicherung? Noch mal lieben Dank GGlG Keulchen

  • die Witwenrente zählt als Einkommen und nicht als Versicherung.
    DieseVersicherungspauschale in Höhe von 30 Euro ist ohne jeden Nachweis und von jedem erzielten Einkommen abzuziehen (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 19. September 2009 - B 14 AS 56/07 R, RdNr 14 mwN und daran anschließend BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 39/08 R).
    Immerhin bleibt bei der Anrechnung der Witwenrente aufs ALG II die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 EUR/Monat anrechnungsfrei - sofern diese im jeweiligen Anrechnungsmonat nicht schon bei der Anrechnung anderweitigen Einkommens aufs ALG II berücksichtigt wird.
    Ansonsten ratte ich dir, hier nicht so viel Zeit mit Fagen zuverbringen, sondern dir mal einfach eine Arbeit suchen!

  • Vielen Dank, dachte das Forum wäre dazu da, fragen zu stellen. Nur zur Info, habe bereits 35 jahre gearbeitet, du auch? Bei erzieltem Einkommen gibt es einen anrechnungsfreien Betrag, siehe 450,- € Job 100 € frei, deshalb wollte ich wissen, ob es bei der Witwenrente auch so einen Freibetrag gibt. Das es sich nicht um eine Versicherung sondern um Einkommen handelt ist mir klar. Vielen Dank noch mal, und bevor du das nächste Mal jemandem rätst, statt Fragen zu stellen, Arbeit zu suchen, solltest du dich vielleicht mal fragen, wofür das Forum ist und wie alt der Fragende sein könnte. Es gibt genug Leute, die nicht mit Witwenrente, und 35 Jahren Berufstätigkeit und Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, bedeutend mehr Geld bekommen. LG Keulchen

  • Mehr hatte ich von dir auch nicht erwartet, ein konstruktives Antworten scheint nicht deins zu sein. Man merkt an deinen Antworten, (habe auch die anderen gelesen) was du von Hartz 4 Empfängern hälst. Nur zur Info, Sozialschmarozer gibt es sicher genug. Ich gehöre nicht dazu, habe 35 Jahre gearbeitet, 4 Jahre danach Halbtags, da die Witwenrente nicht reichte, und kann jetzt, aus gesundheitlichen Gründen im Moment nichts dazuverdienen. Habe mein ganzes Leben gearbeitet, habe als Personaldisponentin mehr Menschen Jobs vermittelt, als du hier je Antworten schreiben kannst. Mir zu Schreiben, Ich wolle nur Kohle vom Staat abzocken, ohne einen Finger krumm zu machen ist lächerlich. Wenn du keine Antworten weist, schreibe das doch einfach statt Leute zu verurteilen, von denen du nichts weisst. Oder weist du inzwischen, was bei der Witwenrente der Anrechnungsfreibetrag ist? Keulchen