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#1
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Hallo,
ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben. Habe heute meinen neuen Bescheid erhalten. Die bewilligte Leistung für Unterkunft und Heizung fällt dabei um 243 ? geringer aus als bisher. Ich weiß das meine Wohnung zu groß ist, wurde aber bisher nicht aufgefordert mir eine Neue zu besorgen. Kann ich da jetzt Widerspruch einlegen? So wie ich informiert bin wird mir ja ein Umzug nur bezahlt wenn ich dazu aufgefordert werde und ich habe keine finanzielle Möglichkeit dies selbst zu bezahlen. Auserdem wird es ja auch nicht so schnell gehen eine neue Bleibe zu finden. Mit der neuen Leistun vom Amt kann ich gerade noch die Miete bezahlen dann bleiben mir noch 10 ? und das obwohl ich einen 400? Job habe. Also Strom, Telefon, Essen etc. fällt dann flach. Ich hätte nicht mal mehr das Fahrgeld um zur Arbeit zu kommen. Bin echt verzweifelt, was kann ich tun??? Wäre echt dankbar für einen Rat Inga |
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#2
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Hallo Hagal64,
ohne Aufforderungen zur Senkung der KdU darf hier nicht einfach gekürzt werden. Also umgehend in Widerspruch gehen. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mach ich doch sofort.
Gruß Inga |
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