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Ich weiß nicht mehr weiter!!

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  #1  
Alt 16.06.2008, 18:12
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Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 3
Unglücklich Ich weiß nicht mehr weiter!!

Hier mein Problem!

Ich wohne mit meinem Freund und noch einem Mitbewohner in einer WG. (gerade im märz erst eingeogen)
Ich bin die einzige ALG 2 bezieherin die anderen beiden sind studenten. mein freund und ich sind als lebensgemeinschaft eingetragen und ich bin in der 19. ssw.

unsere wohnung ist 75 m² groß kaltmiete 412€ und warm 561€.

nun hat sich unser mitbewohner entschieden auszuziehen...da ich ungern mit jemand neuen zusammen ziehen möchte und auch nicht schon wieder umziehen will, brauche ich eure hilfe.

meint ihr wir (mein freund und ich) können in der wohnung bleiben oder macht uns das amt ein strich durch die rechnung??? und als wann gelten wir eigentlich zu 3.????
was ist denn wichtiger die m² oder die miete bzw. welche die kalt- oder warmmiete???

hoffe ihr habt ne idee!!!

danke im voraus!!

anne
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  #2  
Alt 17.06.2008, 08:26
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Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 16
Standard Kalt-oder Warmmiete

Hallo, macht Euch erstmal keine Sorgen,wenn ihr zu Dritt wohnen möchtet, der Antragsteller für ALG II muß einen Untermietvertrag (zwischen den Mietern) vorlegen, aus dem hervorgeht,welchen Mietanteil er zahlen soll, und das ist für einen alleinstehenden z.B. 360.- € warm - max.
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  #3  
Alt 18.06.2008, 12:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
Standard

hallo Anneenna!

Eure gegenwärtige Miete wird quasi durch 3 Personen erbracht, also ist Dein Mietanteil in deiner Bedarfsgemeinschaft 1/3 lt. Berechnung.

Da Du ein Kind erwartest und bisher keine Einwände gegen die Größe der Wohnung bestanden kommt es Personenzahl in kürze ja wieder zum selben Rechnungsfaktor, allerdings wird dein Freund und Dein Kind dann in Eure gemeinsame Bedarfsgemeinschaft einbezogen, das heisst unter anderem das Einkommen Deines Freundes wird, wenn nicht bereits jetzt schon praktiziert, sei es Bafög oder Zusatzverdienst dann mitgerechnet, und weil er ja dann Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist werdet Ihr wohl als eine Bedarfsgemeinschaft laufen.

Denk an die Dinge wie Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung fürs Kind dafür gibts auf Antrag Leistungen!

Ich denke soweit die Kosten für die Wohnung gleich bleiben wird es keine Probleme für die Zwischenzeit geben.

Gruß
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