im Falle einer Trennung

  • Hallo,
    mein Freund und ich leben leider beide von HartzIV und in einer eheähnlichen Gemeinschaft, also in einer Bedarfsgemeinschaft. Was würde im Falle einer Trennung auf uns zukommen? Ich würde ausziehen und für mich selbst weiter ALGII beantragen. Aber was wäre mit meinem Freund? Könnte er die Wohnung, die für 2 Personen ausgerichtet ist (Größe) erstmal behalten? Und würden sie ihm auch die Miete weiterbezahlen? Oder nur den entsprechenden Teil für eine Person?
    Danke :)

  • Ja, schon. Aber diese Wohnung ist ja für uns beide bezahlt worden. Wir haben genau darauf geachtet, welche Größe und welcher Preis vom Amt bezahlt wird (für 2 Personen). Wenn ich jetzt ausziehe, ist die Wohnung doch zu groß, oder?

  • Du kannst Dich doch einfach mal bei Deinem zuständigen Amt erkundigen, wieviel qm einer einzelnen Person bei Euch zustehen..... Ist nämlich unterschiedlich!


    @ Kitty : es gibt z.b Städte in denen einer Einzelperson nur 50 qm zustehen maximal. Hat jetzt jmd. dort eine größere Wohnung für zwei Personen , aus der eine Person auszieht, dann wird er wahrscheinlich die Aufforderung zum Umzug bekommen ( nach 6 Monaten ) ....