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In Elternhaus einziehen

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  #1  
Alt 24.05.2009, 11:48
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Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 23
Standard In Elternhaus einziehen

Hallo,

mein Mann und ich überlegen grade ob wir in mein Elternhaus zur Miete einziehen könnten. Von der qm² Zahl weiß ich dass es zu groß wäre, als uns zu steht. Wobei uns hier selbst eine Wohnung abgelehnt wurde, die groß genug war aber 19€ zu teuer war, auch als wir sagten dass wir die 19€ selber zahlen. Abgesehen davon wurde gesagt, dass wir in unser jetzigen Wohnung genug Platz hätten.

Zu uns:

Wir wohnen in einer 64qm² großen 3 Zimmer-Wohnung. Wir haben 2 Söhne 2,5 und 5 Jahre alt, wovon der größere behindert ist und einen Schwerbehindertenausweiß mit den Merkmalen B,G,H hat und 80%. Soweit wir vom Gesundheitsamt wissen (die sind hier für Kids wie ihn zuständig) würden sie uns bescheinigen, dass er definitiv ein eigenes Zimmer braucht.
Mein Mann ist ü. 26 (bald 27) Jahre, Student (bis hoffentlich nur noch April nächsten Jahres) bekommt kein Bafög und keinen Unterhalt (wegen 2. Studiums), auch bekommt er kein Kindergeld mehr. Er wird zwar aufgeschrieben im Bescheid, aber wird weder angerechnet, noch bekommen wir irgendwas für ihn (halt wegen Studium).
Ich bin Hausfrau und bekomme Hartz4, für mich und die Kids.

Kann uns irgendwer hier weiterhelfen und sagen ob wir in das Haus ziehen könnten?
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  #2  
Alt 24.05.2009, 12:33
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo,

die Wohnungsgröße spielt nicht die Rolle, sondern die Miete und die Nebenkosten. Trotzdem muss der Umzug von der ARGE genehmigt werden, da es ansonsten keine Kostenübernahme für den Umzug und der Kaution gibt. Außerden werden dann höchstens die Kosten, die vorher gezahlt wurden, erstattet.
Ihr müsst mit den Eltern vereinbaren, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt, denn die ARGE wird vermutlich versuchen euch mit den Eltern in eine BG zu stecken. Lass dir das Attest für dein Kind ausstellen und lege es der ARGE vor und gib das als Grund für den Umzug an. Sollte der abgelehnt werden, kannst du Widerspruch einlegen. Du solltest auch deinen SB auf seine Fürsorgepflicht, euch und vorallen dem behinderten Kind, hinweisen. Sollte er sich stur stellen, eventuell den Teamleiter verlangen.

Viel Erfolg und keep on rocking.

Gruß klaus
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  #3  
Alt 24.05.2009, 20:33
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Beiträge: 23
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Hallo Klaus,

in wieweit sollen sie denn Versuchen uns mit meinen Eltern in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken? Meine Eltern sind getrennt, meine Mutter neu verheiratet und mein Vater würde für uns ausziehen und in eine eigene Wohnung ziehen. Wir würden also allein in den Haus wohnen. Kontovollmachten bestehen sowieso nicht (so senil sind meine Eltern noch nicht, das sie mir ihre Rente überlassen;-))

Lg
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  #4  
Alt 24.05.2009, 20:46
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Dass ihr alleine in dem Haus wohnen werdet, ging aus deinem Beitrag nicht hervor.
Dann hat sich das mit der BG erledigt.

Gruß Klaus
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  #5  
Alt 24.05.2009, 21:25
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Sorry,

wie gesagt, wir wohnen da allein und die Frage bezieht sich darauf, ob es funktioniert dass wir in dieses Haus ziehen obwohl es von der qm² zu viel wäre und wir halt an meinen Vater Miete zahlen

oder ob die Arge uns da Probleme machen könnte
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  #6  
Alt 24.05.2009, 21:27
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Kommt nur auf die Höhe der Miete und der Nebenkosten an und ob die ARGE den Umzug genehmigt.

Gruß Klaus
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  #7  
Alt 25.05.2009, 10:28
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Naja die könnte man ja dementsprechend niedrig halten, dass es im Rahmen bleibt.
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  #8  
Alt 25.05.2009, 12:07
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn mein Vater mir das Haus überschreibt? Dann würde ich kein Geld von der Arge mehr bekommen oder?
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  #9  
Alt 25.05.2009, 12:16
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Beiträge: 2.314
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Also wenn ihr euch darauf einlassen wollt, solltet ihr möglichst erst in dem Haus wohnen und erst einige Zeit später darüber nachdenken, dass das Haus dir überschrieben wird. Denn Eigentum, in dem man wohnt, ist geschützt, wenn man es selbst nutzt und es nicht mehr als 128 qm Wohnfläche hat. Eigentum, in dem man nicht wohnt, ist demzufolge nicht geschützt und muß verwertet werden, also muss man den Erlös sozusagen erst "aufessen", bevor man Hilfe/Zuschüsse aus öffentlichen Geldern der Steuerzahler, also von uns allen, erhält.
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  #10  
Alt 25.05.2009, 12:19
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Srich wir ziehen ab 1.9. ein und lassen es dann z.B. am 1.1.2010 an uns überschreiben und dann würde es keine Probleme geben?

Die qm² Zahl weiß ich nicht genau, ist aber glaub ich kleiner als 130qm².

Aber die Arge würde keinerlei Probleme machen, wenn wir da erst zu miete wohnen? Von wegen weil es Verwandtschaft ist und ja in Familieneigentum sich mehr oder minder befindet, da es ja meinen Eltern gehört
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