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#1
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Hi!
Die Wohnung die wir wg "Zwangs"-Umzug nehmen wollten, ist nun abgelehnt, ohne Angabe von Gründen. Nur der Standard-Text. Nun meine Frage was ist das wichtigere Kriterium, der Preis der Wohnung oder die Größe? Die abgelehnte Wohnung lag 45 Euro unter dem was wir dürfen, ist aber knapp 10 qm zu groß. Der Mann von der Wohnungsbaugesellschaft sagte uns das wäre kein Problem, die qm-Bindung wäre weggebrochen. Und nu? Zähneknirschend was anderes suchen oder Einspruch einlegen? LG ViciousHeaven |
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#2
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Es geht auch um die Nebenkostenabrechnungen. Die beziehen sich auf die Größe einer Wohnung. Da sind 10m² eine Menge und es ist davon auszugehen, dass ihr die Mehrkosten nicht aufwenden könnt. Hier zählt vor allem die Relation Miete und Nebenkosten in der Gesamtmiete. Wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass die Nebenkostenvorschüsse gesenkt wurden, um einen "günstigen" Betrag für die ARGE zu haben, kann dieses auch abgelehnt werden.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (25.09.2008 um 15:40 Uhr) |
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