Jahresabrechnung Strom

  • Hallo zusammen,


    erstmals vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage bzgl. geringfügig Beschäftigte. :)


    Mitte letzter Woche habe ich von der RWE die Jahresrechnung für den Strom bekommen.
    Ich muss eine Nachzahlung leisten, die ich aber nicht in einem Gesamtbetrag leisten kann.


    Da ich aber bis Dato die Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung noch nicht erhalten habe, kann ich nicht ersehen ob ich in den Grenzbereich für einen 2-Personenhaushalt liege.


    Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass ich seinerzeit, trotz meiner Mitteilung an die RWE zu niedrig eingestuft worden bin (28,00 ? / 2 Personenhaushalt). Aus diesem Grunde ist die Nachzahlung entstanden.


    Meine Frage:


    "Kann ich diese Nachzahlung bei der ARGE einreichen mit einem Antrag dabei, dass die Nachzahlung von denen übernommen wird, auch wenn es in Form eines Darlehens ist?"


    Danke für eure Antwort im Voraus.

  • Hallo,


    die Übername der Stromkosten - Nachzahlung wird wohl wenn dann in Form eines Darlehns erfolgen, da Strom genau wie Wasser usw. von der Regelleistung abzudecken ist.
    Sollte die ARGE eine Übernahme als Darlehn ablehnen solltest Du versuchen mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung zu vereinbaren.


    Gruß


    Philipp