Jobcenter verweigert Übernahme von Betriebskostenabrechnung

  • Hallo sehr geehrtes Forum,


    ich hätte eine Frage bezüglich meines Antrages auf Kostenübernahme. Entschuldigt bitte wenn ich im falschen Thread gelandet bin nur ist es irgendwie überall ansässig.


    Zum Fall:


    Ich bin unter 25 Jahre, mache eine schulische Ausbildung und bemiete eine Wohnung.

    Meine Leistungen sind demnach:


    Bafög ( voller Satz )
    Kindergeld
    Zuschuss zur Miete und Heizkosten für Azubis vom Jobcenter ( laut neustem Schreiben scheinbar der Höchstsatz )


    Nun habe ich eine Betriebskostenabrechnung für 2014 bekommen ( zu dem Zeitpunkt war ich schon in der Ausbildung ) in der ich 300 EUR nachzahlen soll. Diese habe ich dem Jobcenter vorgelegt und einen Antrag auf Übernahme gestellt. Heute erreichte mich aber die Ablehnung mit folgender Begründung:


    Sie befinden sich in einer schulischen Ausbildung und diese ist im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig.
    Sie haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    Sie erhalten einen Zuschuss zu den angemessenen Bedarfen der Unterkunft und Heizung. Da Sie bereits den maximalen Zuschuss erhalten, können Kosten darüber hinaus nicht übernommen werden.



    Ich würde gern ein paar andere Meinungen dazu hören, da ich mir nicht vorstellen kann, dass einem Schüler in einer Ausbildung das Recht auf Leistung zur Sicherung d. Lebensunterhalts versagt werden darf. Notfalls kann ich zwar ein Darlehen aufnehmen aber steht mir die Sicherung nicht wie jedem zu?


    Ich danke euch rechtherzlich für eure Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen
    Philipp

  • Kannst du mir verraten wieso? Denn sonst wurden meine Betriebskostenabrechnungen auch übernommen. Wieso wird jemand der arbeitslos ist unterstützt und ein Azubi der quasi eine 40 Stundenwoche hat und weniger Geld bekommt als ein Harz4empfänger nicht?


    Tut mir leid aber es geht nicht in meinen Kopf wieso ein Azubi in den Heizkosten pauschalisiert werden kann und ein Harz4empfänger nicht...


    Ps. Kennst jemand die Summe auf die pauschalisiert wird?