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Kann das Amt einen zum Umzug zwingen??

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  #1  
Alt 16.04.2009, 14:21
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Standard Kann das Amt einen zum Umzug zwingen??



Hallo zusammen,
Kurze Zusammenfassung:
Ich mußte ALG 2 beantragen, da mein ALG1 abläuft und ich auf die Genehmigung meiner Umschulung von der DRV warte.

Nun teilte mir das Amt mit das ich und mein Mann uns eine günstige Wohnung suchen müßen und sollen das auch monatlich nachweisen.
Mein Mann ist voll berufstätig, muß aber da er für 4 Kinder Unterhaltspflichtig ist alles bis auf 900 Euro den Kinder zu gute kommen lassen, deshalb habe ich ALG 2 beantragt und bekomme nun den Differnzbetrag vom Sozialsatz.

Das Amt sieht eine Brutto-Kaltmiete für 370,- Euro für angemessen. Dies wäre dann mal gerade eine 2 ZimmerWohnung. Da mein Mann seine Kinder regelmäßig bei sich hat wird eine 2 Zimmer Wohnung wohl nicht reichen bei 2 Erwachsenen und 4 Kindern.

Nun meine Frage, kann das Amt sowas wirklich von einem verlangen??
Ende Juni entscheidet es sich leider erst mit meiner Umschulung und falls die genehmigt wird bin ich eh nicht mehr vom Amt" abhängig"

Gibt es da irgendeine Lösung??

Liebe Grüße Cassi
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  #2  
Alt 16.04.2009, 14:41
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Ob Dein Mann seine Kinder regelmässig bei sich hat ( ist ja nur zu Besuch letztlich) interessiert " Das Amt" ( finde den Ausdruck so fruchtbar - es gibt dafür auch eine genaue Bezeichnung - und es gibt nicht nur das " eine "Amt--) letzlich überhaupt nicht. Es steht Euch letztlich nur eine Wohnung zu , die für zwei personen reicht.

Zuzm Umziehen zwingen kann einen hier in Deutschland keiner - wir sind ein freies Land! Aber die ARGE kann Euch eben nur das zahlen , was Euch zusteht. Soll heißen: ihr bleibt in der Wohnung und zahlt die Differenz zu der Euch zustehenden kleineren Wohnung eben selber ( das gilt dann auch für Heizkosten etc)
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  #3  
Alt 16.04.2009, 15:10
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Oh man, das soll einer verstehen.
Als wir letztes Jahr einen Wohnberechtigungsschein beantragt hatten wurden aber die Kids mit zugerechnet und es standen uns 3 Wohnräume und/oder 70qm zu. Aber auch nur weil die Kids nachweißlich nicht nur "zu besuch" bei uns sind.
Gibt es da bei ALG2 nicht auch irgenwelche ausnahmen???

P.S.
Zudem heißt das bei uns leider nicht ARGE sondern Regionale Integration/Sozialzentrum... da ziehe ich dann das "Amt" vor
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  #4  
Alt 16.04.2009, 15:37
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Hallo,

nein, die Arge macht da keine Ausnahmen, egal wie oft die Kinder bei euch zu Besuch sind. Es zählt nur, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben und das ist bei der Mutter.
Wie Laetitia bereits schrieb, bleiben euch nur 2 Möglichkeiten...die Differenz selber tragen oder eine angemessene Wohnung suchen. Das kann natürlich auch eine 3Zimmerwohnung sein die die angemessene Größe und Kosten nicht überschreitet.

Wie groß und teuer ist denn eure derzeitige Wohnung?
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  #5  
Alt 16.04.2009, 16:11
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Na das sind ja rosige Aussichten.
Und sowas bei nur 2 Monate ALG2 Bezug, quasi als Übergang.
Dann müßen wir halt in den sauren Apfel beißen und die Differnz selber bezahlen.

@ Salle
3 Zimmer, 80qm, KM 490 + NK 160 und das ist für diese gegend noch "günstig", da land und nicht Stadt.

Ich danke euch für Eure schnellen Antworten
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  #6  
Alt 16.04.2009, 21:43
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,

nein, die Arge macht da keine Ausnahmen, egal wie oft die Kinder bei euch zu Besuch sind. Es zählt nur, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben und das ist bei der Mutter.
Wie Laetitia bereits schrieb, bleiben euch nur 2 Möglichkeiten...die Differenz selber tragen oder eine angemessene Wohnung suchen. Das kann natürlich auch eine 3Zimmerwohnung sein die die angemessene Größe und Kosten nicht überschreitet.

Wie groß und teuer ist denn eure derzeitige Wohnung?
Zumindest sind wir von unserer Geschäftführung im einzelfall zu entscheiden (immer). Meistens ist es vollkommen klar, aber in einem Fall in dem Unterhalt bezahlt wird und die Kinder sich vielleicht jede 2. Woche beim Vater aufhalten, wäre auch die teurere Wohnung durchaus für 6 Personen als Angemessen zu betrachten (sofern die KDU der WOhnung für 6 PErsonen angemessen sind)

Gruß

Diablo
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  #7  
Alt 20.04.2009, 12:38
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Zitat:
Zitat von Diablo Beitrag anzeigen
Zumindest sind wir von unserer Geschäftführung im einzelfall zu entscheiden (immer). Meistens ist es vollkommen klar, aber in einem Fall in dem Unterhalt bezahlt wird und die Kinder sich vielleicht jede 2. Woche beim Vater aufhalten, wäre auch die teurere Wohnung durchaus für 6 Personen als Angemessen zu betrachten (sofern die KDU der WOhnung für 6 PErsonen angemessen sind)

Gruß

Diablo

Hallo Diablo,

was heißt KDU??

Gruß Cassi
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  #8  
Alt 20.04.2009, 23:53
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Hallo Cassi,

KdU heisst "Kosten der Unterkunft", also die Warmmiete bis auf einen geringen Teil vom Warmwasser, der nicht gezahlt wird und Strom ist auch nicht enthalten.

Ihr habt doch eine gewisse Zeit, die euch eingeräumt wird eine andere Wohnung zu suchen. Und wenn ihr ALG II wahrscheinlich nur zwei Monate bezieht, werdet ihr kaum die Differenz selbst zahlen müssen in dieser Zeit.

Vielleicht aber könnt ihr irgendwie nachweisen, dass die Kinder sehr oft bei euch sind. Und wenn es wirklich einen Ermessensspielraum gibt, wie Diablo schreibt, könnt ihr es doch so versuchen.

LG, Jalale.
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  #9  
Alt 22.04.2009, 20:30
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Genuau, die Frist beläuft sich auf 6 Monate. Das sollte eigentlich auch aus dem Schreiben hervorgehen.

Wenn ihr also nur 2 Monate im ALG II bezug steht, sollte es mit den MIetzahlungen keine Probleme geben.

Gruß

Diablo
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