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#1
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Hallo,
ich hätte da eine Frage. Bin mit einem polnischen Staatsbürger seit einem halben Jahr verheiratet und beziehen beide Alg.Nun wollten wir uns trennen.Meine Frage ist, ob ihm weiterhin Leistungen vom Amt zustehen und ab er sich hier eien Wohnung suchen darf, die von Amt finansiert wird.Ich glaube , dass das Amt nicht das Recht hat ihn wieder in sein Heimatsland zurück zuschicken, oder???? Bitte um Hilfe!!!!!Danke |
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#2
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Da er sich dann nur noch zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhält, steht ihm gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II kein Anspruch mehr auf ALG II zu. Inwiefern Aufenthaltsbestimmungsregelungen für ihn noch zutreffen, ist mit der Ausländerbehörde zu klären. Die ARGE kann ihn jedenfalls nicht zurückschicken.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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