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Keine Wohnung und nun auch schwanger

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  #1  
Alt 11.05.2009, 15:32
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Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 1
Standard Keine Wohnung und nun auch schwanger

Hallo..
Ich hoffe mir kann jemand helfen..
Ich bin jetzt 22 Jahre und in der 12. Woche..
Ich habe aber ein Problem..
Undzwar weis ich nicht welche Gänge ich machen muss und kann damit ich eine Wohnung bekomme und Geld..
Denn ich hab seid einiger Zeit keine Wohnung sondern wohne einfach nur bei jemandem..
Wer kann mir helfen,denn ich möchte endlich ein geregeltes Leben führen,vorallem jetzt wo ich weis das ich schwanger bin..
Ich weis zwar,dass ich zum Amt gehen muss,aber sonst weis ich es nicht..
Und ich möchte nicht wie ein Doofchen dort ankommen..
Vielleicht kennt ja jemand diese Situation oder weis zumindest mir zuhelfen..
Wäre über Ratschläge sehr dankbar..
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  #2  
Alt 11.05.2009, 21:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Wenn du schwanger bist, steht dir für dich und dein Kind eine eigene Wohnung zu. Die angemessene Größe und Kosten erfährst du bei der zuständigen ARGE. Einen Anspruch auf ALG II hast du auch, wenn du ein Kind hast.

Geh zum Amt und stell schriftlich einen Antrag auf ALG II, auf eine eigene Wohnung für dich und dein Kind, auf Schwangerenmehrbedarf, auf Erstausstattung für Schwangere (Umstandskleidung und Möbel für das Kind) und auf Wohnungserstausstattung.

Lass dich nicht abwimmeln und stell auf jeden Fall diese Anträge, auch wenn man dir sagt, du hättest keinen Anspruch, das sagen sie oft, um Leute abzuwimmeln.

Das Datum des Antrags ist ganz wichtig, du erhältst erst Leistungen ab Antragsdatum. Darum auf jeden Fall direkt morgen hingehen und Anträge mitgeben lassen, darauf müssen sie dir das aktuelle Datum notieren.

Viel Glück und alles Gute,
Jana
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  #3  
Alt 11.05.2009, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 4
Ausrufezeichen Ich kann nur für dich hoffen...

Also erstmal Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft!

Bei der Beantragung der bereits genannten Hifeleistungen gibt es nur ein Problem: Hat der Vater des Kindes, dessen Eltern oder insbesondere DEINE ELTERN ein annähernd überdurchschnittliches Einkommen, und du noch keine Erstausbildung abgeschlossen, wirst du von denen rein GARNICHTS bekommen. Ich hab hier im Forum auch schon über meine Situation geschrieben, bin eine von denen die im Stich gelassen werden. Lebe seit drei Jahren mit meiner kleinen in einem Zimmer bei meinen Eltern.

Die Anträge würd ich auf jedenfall stellen, aber mach dir einen Plan B! Mir hilft keiner, keinen Cent krieg ich vom Staat.

Es gibt auch stellen bei denen du erfahren kannst, was dir alles für Gelder zustehen, hier heißt eine Donum Vitae, musst dich mal schlau machen.

Viel Glück
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  #4  
Alt 11.05.2009, 23:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
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Hallo,

sobald das Kind auf der Welt ist (eventuell auch schon während der Schwangerschaft?), bildet sie eine eigene BG mit dem Kind. Das Einkommen der Eltern ist dann egal!!! Sie hat dann auf jeden Fall Anspruch auf ALG II und eine eigene Wohnugn für sich und das Kind. Der Kindesvater muss Unterhalt zahlen, wenn er dazu in der Lage ist. Dieser Unterhalt wird auf den Bedarf angerechnet, ebenso das Kindergeld.

Liebe Grüße,
Jana
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  #5  
Alt 12.05.2009, 21:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hallo Trine,

ganz wichtig ist wo du polizeilich gemeldet bist. Wenn du nicht dort gemeldet bist, wo dich momentan aufhälst und wo du auch Leistung beziehen willst, ist das problematisch. In diesem Fall wie Jana schon schrieb, Anträge abholen und mit Datum versehen lassen.
Du solltest dich zeitgleich zum Jugendamt oder der Caritas begeben, dir können dir helfen eine Wohnung zu finden. Dann ummelden und alles bei der ARGE einreichen.

Alles Gute.
LG, Jalale.
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