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#1
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Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich bin 19, schülerin und wohne seit dem 31.07.08 bei meinem Freund und seiner Mutter. Bis ende Januar habe ich zwei Jobs gehabt je 150 euro. Jetzt ab Februar habe ich nur einen, wegen der Schule(ist schwierig geworden). Die jetzige Wohnung ist 66 qm. (für 3 Personen). Ich habe bei dem Berater jetzt für 9.02 einen Termin ausgemacht um den Antrag zu stellen. Ich habe ihm gesagt, dass ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit meinem Freund lebe und dass ich mit ihm schon seit 3 Jahren zusammen bin. Er hat daraufhin gelächelt und hat gesagt, dass die Unterkunftskosten von mir nicht bezahlt werden, weil ich ohne einen wichtigen sozialen Grund aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bin. Zu der elterlichen Wohnung: 3-Zimmer Wohnung. Da lebt noch meine Schwester (8) und mit ihr musste ich mir mein Zimmer teilen(ud ich brauche Ruhe für die Schule). Was für einen Rat würden Sie mir geben? Wieso können wir nich als eine eheähnliche Gemeinschaft angesehen werden (Kontovollmacht besitze ich)? Sie zahlen doch auch Eheleuten und wieso nicht mir? Ist das kein wichtiger sozialer Grund, dass die Wohnung meiner Eltern zu klein ist und dass ich mit meiner 11-Jahre jüngeren Schwester ein kleines Zimmer teilen musste? Er hat mir Anträge gegeben, aber nicht für die Wohnung. Wie könnte ich am Montag argumentieren, damit die Unterkunftskosten übernommen werden. Er hat mir gesagt, dass mir monatlich nur 281 euro zustehen, warum? Und wie könnte ich argumentieren, damit ich den vollen Satz bekomme? Könnten Sie bitte(wenn es geht) die Nachricht bis Montag 14 Uhr beantworten? |
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#2
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Es ist leider so das du unter 25 nur dann zu Hause ausziehen kannst wenn es dafür einen Grund gibt und das du dir mit deiner Schwester ein Zimmer teieln mußt ist leider keiner.Du könntest dir von deiner Mutter eventuell bestätigen lassen das ein Zusammenleben mit dir für sie nicht mehr in Frage kommt allerdings solte dann schon einiges vorgefallen sein.Was deinen Mietanteil betrifft kommt es an welches Einkommen dein Freund und die Mutter haben.Du müßtest ja auch noch Kindergeld bekommen wenn du noch zur Schule gehst.Du könntest Wohngeld beantragen für den Teil den du bezahlen mußt ansonsten sind deine Eltern dir zu Unterhalt verpflichtet.
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