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#1
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hallo, ich bin vor gut einem halben jahr in eine etwas größere wohnung gezogen.
das amt hat mir vorher 220 ? für miete und heizkosten überwiesen. dem umzug wurde leider nicht zugestimmt. laut amt liegt die angemessene miete inkl. NK. 268? zzgl. heizkosten. habe ich anspruch auf ie 268? oder ist es korrekt das weiterhin nur kosten in höhe der alten wohnung übernommen werden??? |
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#2
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Hallo,
da seitens der Arge keine Begründung für einen Wohnungswechsel bestand, besteht natürlich erst recht keine Begründung für die Übernahme der Mehrkosten. Das heißt, es werden auch weiterhin nur die Kosten in Höhe der alten Unterkunft übernommen. |
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