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Kosten für Unterkunft und Heizung

 
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  #1  
Alt 09.05.2008, 17:21
tutmosis tutmosis ist offline
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Registriert seit: 09.05.2008
Beiträge: 2
Standard Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo Leute!

heute habe ich meinen aktuellen Bewilligungsbescheid zugeschickt bekommen. Dabei stellte ich fest, das man mir bei den Kosten für Unterkunft und Heizung, die in den vergangenen 2 Jahren in voller Höhe übernommen wurden, nun auf den Cent genau 50€ abgezogen hat.
Anstatt 301,66€ bekomme ich jetzt 251,66€. Ich muß noch dazusagen, daß das Arbeitsamt seit September letzten Jahres eine Nebenkostenabrechnung von mir haben will, und bisher habe ich ihnen dreimal erklärt das mein Vermieter keine Nebenkosten erhebt, außer der in der Miete integrierten Heizkosten. Und diese jährliche Abrechnung über eben jene Heizkosten habe ich eingereicht.
Werde ich deswegen jetzt bestraft?
Oder ist das etwa mein Beitrag zu der von unserer Regierung geplanten Diätenerhöhung?
Muß ich jetzt die fehlenden 50€ von den 347€ Grundsicherung bezahlen?

mit bestem Dank im voraus,
tutmosis
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  #2  
Alt 13.05.2008, 07:30
tutmosis tutmosis ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2008
Beiträge: 2
Standard

Hat denn niemand einen Rat für mich?
Das man da eventuell was abzieht ist ja ok, aber soviel?

Gruß, tutmosis
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  #3  
Alt 14.05.2008, 13:40
Horst GRUNERT Horst GRUNERT ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 847
Standard

Hallo tutmosis!

Die ARGE verfährt oftmals so das man die Warmwasserproduktion zu Lasten des Leistungsbeziehers rechnet, da Du keine Nebenkostenabrechnung vorlegen kannst aus der dieser Anteil ersichtlich ist, denke ich mal das man dafür den betrag von 50€ ansetzt.

Warum macht Dein Vermieter keine ordentliche Nebenkostenabrechnung? In der Regel doch wohl nur weil er einen Gewinn dadurch erzielt. Deshalb kürzt Dir die ARGE einfach mal die Leistungen, nur so kann Sie Druck auf Dich ausüben, abgesehen von dem § der fehlenden Mitwirkung, was aber zur Folge hätte das Dich eine Sanktion von 104€ treffen würde.

Klär mal mit dem vermieter warum er keine NK Abrechnung erstellt?!

Gruß
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