Maklerschein

  • Hi,


    ich würde gerne wissen, ob es eine Liste gibt, auf der steht, in welchen Bundesländern ein Maklerschein gewährt werden kann.
    Falls es die nicht gibt, möchte ich euch explizit fragen, ob es den in Schleswig Holstein oder Hamburg gibt.


    greetz

  • So einen Schein meine ich nicht.
    Es gibt Möglichkeiten vom Amt einen Makler bezahlt zu bekommen. Etwa bei einem Zwangsumzug. Diese Genehmigung nennt sich (war ich mir bis jetzt zumindest sicher) Maklerschein und wird wohl ein Schreiben sein, dass man einem Makler in die Hand drückt. Diese Genehmigung wird meines Wissens nach aber nicht Bundesweit "angeboten".

  • Die Bezahlung der Maklerkosten bei einem Umzug ist möglich, wenn es auf dem Wohnungsmarkt kein nennenswertes Angebot an Wohnungen ohne Maklerzwischenschaltung gibt. Inwieweit das gemacht wird, liegt im Ermessen jedes Jobcenters und einzelfallbezogen.

  • Hi, danke für die Antworten. Mal kurz zu meiner Situation:


    Ich bin über 25 und bin aus meiner alten Wohnung gekündigt worden, weil sich die Geschäftsführung der Wohnung geändert hatte. (Hab im Studentenwohnheim gewohnt ohne Student zu sein). Die neue Gesch.führung fand das nicht so gut. Zwangsweise bin ich dann zu meiner Mutter gezogen. Das gravierenste Problem bei dieser Situation ist, dass Ihre Wohnung nur aus einem Schlafzimmer, Wohnzimmer und Bad besteht. Das heisst ich habe seit Monaten nicht ma ein eigenes Zimmer und sich das natürlich sehr schlecht auf meine psyche auswirkt. Ich gehe Montag zu einem psychologen um mir eine Art Attest zu holen, dass bestätigt, dass ich mit meiner Mutter nicht mehr zusammenleben kann. Meint ihr dem jc würden diese Umstände reichen für eine Maklergenehmigung?

  • Hey,


    ich habe einen Antrag abgegeben mit 15 Wohnungen die ich nicht bekommen habe und eine Kündigung meines Vermieters (bis zum 01.04). Die Antowrt war eine Ablehnung:


    "Die beantragte Leistung ist keine Leistung nach dem zweiten Gesetzbuch. Eine Zahlung ist deshalb nicht möglich."


    Was soll ich tun?

  • Warum hast du die Wohnungen nicht bekommen bzw. was sollen die hinsichtlich eines Maklers aussagen? Einen Makler bezuschusst das Amt maximal, wenn Wohnraumknappheit vorliegt. Nicht, wenn es ausreichend Wohnraum gibt, der Vermieter einen aber wegen Schufa, fehlendem Einkommen, zuviel Tieren usw. nicht nehmen will. Und da hilft auch kein Makler, denn der kann auch keinen Mietvertrag abschließen, wenn der Vermieter dich nicht will.

  • Wenn es bei 15 Wohnungen nicht geklappt hat, unter anderem einfach weil ich hartz 4 bekomme (am telefon gleich absage bekommen nach der info) und nicht weil ich schufaeintrag etc habe, wird es wohl daran liegen, dass es ein überangebot an bewerbern gibt. Zu einer Wohnungsbesichtigung kommen mindestens 10 Leute. Also gibt es dementsprechend zu wenig Wohnraum. Gibt es denn irgendeinen Paragraphen auf den ich mich beziehen kann? Die Ablehnung spricht sich nun Grundsätzlich gegen eine Zahlung für einen Makler aus. Als ich mit der Bearbeiterin gesprochen habe meinte sie eiskalt dass ich dann in einem Obdachlosenheim untergebracht werde. Wenn das so kommen würde bekäme ich doch aber kein Hartz 4 mehr, total krank.

  • Bring doch bei der nächsten Wohnungsbesichtigung eine anständige Bewerbungsmappe mit ! Diese sollte für mehr Chancen enthalten:
    Wohnberechtigungsschein,
    Schufa - Auskunft ( und weitere von z. B. Creditreform, Info - Score, Acumino, Deltavista, gerichtliches Schuldverzeichniss, usw. )
    Polizeiliches Führungszeugniss ( für H4 - Bezieher kostenlos, keine 13 € )
    Bescheinigung Mietschuldenfreiheit ( jetziger und früherer Vermieter )
    schriftliche Bestätigung von dir ( keine Tiere )
    letzte Lohnabrechnung incl. Bezahlung des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung ( falls vorhanden )
    Kopie Personalausweis
    Anschreiben
    Lebenslauf ( H4 marktfähig...bis...IR - Kunde )
    Viel Glück und Erfolg !
    PS: Laß es besser nicht zur Obdachlosigkeit kommen. Wohnungsgesellschaften und private Vermieter kennen meist die Meldeadressen für die Postabholung. Dann wirds schwerer.

  • Steht in dem Hartz4Paragraphenbuch irgendwas dazu, dass Hartz4 als Hilfe dazu dient, nicht obdachtlos zu werden oder zur Grundsicherheit die jeder mensch verdient oder so? Irgendwas dass dagegen spricht einen Menschen obdachtlos werden zu lassen.

  • Mein Antrag wurde abgewiesen. Der Grund: es gibt viele Wohnungen in der Preisklasse. Dass viele Immobiliengesellscjaften grundsätzlich keine h4 empfänger nehmen lässt sich ja nicjt belegen. Sauberes System. Andere Frage: ich habe einen Schulplatz in einem anderem Bundesland bekommen. Meint ihr damit stehen meine chancen besser?