mehr als 45 qm Wohnraum

  • In meinem Mietvertrag stehen 45qm,also ein zimmer,küche,bad flur. Und ich beziehe ALG II


    Nur nutze ich noch 2 Räume extra,die zu der Wohnung gehören aber in einem schlechten Zustand sind,und somit nicht im Mietvetrag stehen. Somit überschreite ich ja die 45qm oder ?


    Mit welchen Folgen hab ich zu rechnen ?


    vielen Dank im voraus.

  • Hallo!


    Gut ist erstmal, dass im Mietvertrag nur 45qm stehen.
    Die beiden Räume würden aber bei einem Hausbesuch von den Mitarbeitern entdeckt, oder?
    Da stehen ja sicher auch Möbel von dir drin und man könnte sehen, dass du die beiden Räume mitnutzt. Das könnte Probleme geben. Anderseits ist natürlich die Bruttowarmmiete ein sehr entscheidender Faktor. Sollte die Miete also signifikant höher sein, als ortsüblich, dann könnte es Probleme mit der Arge geben.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Na 200 kalt geht ja, aber was ist denn nun mit den Nebenkosten. Gerade die Heizkosten für die beiden zusätzlichen Zimmer drücken da wohl sehr?
    In Berlin, wäre das allerdings kein Problem, wenn die Warmmiete 386 Euro nicht übersteigt. Ich weiss nicht, wie es in anderen Länder gehandhabt wird.


    Schrader

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  • Hallo!


    Na dann könnte es denen von der Arge egal sein. Eine derart günstige Wohnung woanders zu finden ist sicherlich schwer.
    Zudem würde ein Umzug und die daraus resultierenden Kosten gegen einen Zwangsumzug sprechen.


    Schrader

    Schrader


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  • Hallo!


    Vielleicht haben die von der Arge einen Tipp bekommen!
    Die Chancen für dich stehen deshalb gut, weil die Alternativen teurer wären. Und arglistige Täuschung sehe ich hier nicht, denn schließlich hat der Vermieter ja den Vertrag aufgesetzt. Oder ist der Wohnungsinhaber ein Angehöriger von Dir?


    Schrader

    Schrader


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  • Nein im Gegenteil,mein Vermieter ist unsere Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Die sind halt froh wenn die Wohnung bewohnt ist und sich jemand drum kümmert. Weil es halt ein altes Gemäuer ist und im ganzen bzw. mit der vollen qm Zahl sicher nicht vermietbar ist.

  • Hallo!
    Na dann dürfte bei dieser Verfahrensweise der Stadtverwaltung nichts anbrennen.


    Schrader

    Schrader


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