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Mietanspruch gekürzt

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  #1  
Alt 23.01.2007, 09:40
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Registriert seit: 23.01.2007
Beiträge: 1
Standard Mietanspruch gekürzt

Hallo

ich hab da mal eine Frage. Ich lebe seid 5 Jahren in einer Wohngemeinschaft die aus 2 Erwachsenen und 1 Kind (17 und Schüler) besteht, bislang wurde die Gesamtmiete immer durch 2 geteilt und dieser Betrag auch vom Amt mir überwiesen. Nun hab ich heute einen Bescheid bekommen in dem nun die Gesamtmiete durch 3 geteilt wird. Der Mietsvertrag läuft auf beide Namen...........ist das so rechtens. Bin total aufgelöst den unter den Umständen werd ich wohl die WG verlassen müssen und wie es dann weiter geht, keine Ahnung.
Wäre lieb wenn mir da jemand weiter helfen könnte
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