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#1
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Hallo erstmal,
ich bin 29 Jahre alt und habe mit meiner Frau und meiner Tochter bei den Schwiegereltern im Haus gewohnt als es aber in letzter Zeit immer mehr Streit gab hatten wir beschlossen uns eine Mietswohnung zu suchen was wir auch sehr schnell getan haben. Da ich Arbeit habe und nur meine Frau ALG II empfänger ist wusste ich nicht das man das Arbeitsamt fragen muss ob wir uns eine Wohnung nehmen dürfen! So nun mein Problem das Arbeitsamt hat die Zahlung für deie Wohnung abgelehnt und ich soll jetzt in wiederspruch gehen ! Wer könnte mir Helfen und ein paar Tipps geben was in so ein wiederspruchsschreiben rein kommt da ich kein guter Texter bin
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#2
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Hallo!
Bei einer Formulierung bin ich gerne behilflich aber es wäre wichtig zu wissen mit welcher Begründung der Antrag abgelehnt worden ist!
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Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden! Link zum SGB2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html |
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#3
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Hallo Trek2002,
Fakt ist ersteinmal...............Ihr hättet vorab das Amt um eine "Umzugserlaubnis" fragen müssen. Auch wenn du arbeit hast zählst du mit zur BG (Bedarfsgemeinschaft), das macht also keinen Unterschied. Ein Widerspruch ist zwar ok, aber dazu würde ich einen RA für Sozialrecht aufsuchen. Denn in diesem Fall MUSST du eine ausführliche Begündung voweisen möglich mit verweise auf Urteile die auf eure "Situation" zutrifft. Mir ist diesbezüglich leider keins bekannt. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#4
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Zitat:
__________________________________________________ ____________________________________ Da Sie ohne Zustimmung der ARGE umgezogen sind, können die neuen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht berücksichtigt werden. __________________________________________________ ____________________________________ Mehr wurde als begründung nicht angegeben!!! Evetl. habe ich was wo ich durchkommen könnte. Da ich in Oktober meine neue Arbeit angefangen habe und ich noch keine verdienstbescheinigung hatte wurden die Leistungen von der ARGE erstmal ohne weiteres eingestellt! Bewilligt wurde die Leistung erst ende Dezember wieder und den Mietsvertrag habe ich am 16 November unterschrieben! Was meint ihr dazu??? Geändert von Trek2002 (06.02.2007 um 15:39 Uhr) |
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#5
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Wenn ihr zu einer Zeit umgezogen seit in der ihr keine Leistungen bezogen habt (auch nicht rückwirkend) ist das eigentlich ein sehr guter Ansatzpunkt (wenn die Wohnung innerhalb der max. Quadratmeter und der Mietobergrenze liegt).
Da aber schon ein Ablehnungsbescheid vorliegt würde ich dir aber in diesem Fall auch ein RA empfehlen. Die Erstberatung für ALG2-Empfänger ist auch kostenlos!
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Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden! Link zum SGB2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html Geändert von Sascha (07.02.2007 um 13:20 Uhr) |
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