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Miete direkt an Vermieter

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  #1  
Alt 09.12.2006, 21:54
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Beiträge: 1
Standard Miete direkt an Vermieter

Hallo miteinander,
weiß jemand ob es nach den neuesten Regelungen erlaubt ist, dass das Job-center die Miete direkt an den Vermieter überweist?
Bisher galt § 42 als Grundsatz, dass das Geld an den Antragsteller geht. Ausnahme war §22 mit direkter Überweisung an den Vermieter, wenn besondere Gründe vorlagen: Drogenmisbrauch, Alkohol etc.
Voraus schon mal Danke für eine Antwort

Harvey
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  #2  
Alt 14.12.2006, 20:23
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Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 1
Standard

Hallo Harvey,

zu Deiner Frage, ob das Amt berechtigt ist, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen kann ich Dir mit ziehmlicher Sicherheit sagen, das Sie das dürfen.Viele Vermieter verlangen das sogar schon.
Bei uns fragen sie sogar erst nach, wo die Miete hin gehen soll. Also die Option besteht, das Du trotzdem erst die Miete auf Dein Konto bekommst. Es kommt also drauf an, wie Du oder Dein ´Vermieter es möchte.

Nadine
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  #3  
Alt 16.04.2009, 16:30
M33 M33 ist offline
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Registriert seit: 16.04.2009
Beiträge: 1
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Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein Vermieter drauf bestehen kann, dass er die Miete auf sein Konto bekommt???????????
Ist es Gesetzlich verankert das der Mieter zustimmen muss das die Miete direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird??
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  #4  
Alt 16.04.2009, 21:38
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Ort: Dortmund
Beiträge: 334
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Ein MEItvertrag ist ein Privatrechtlicher VErtrag.

Sollte der Vermieter in einem Mietvertrag von dir verlagen, dass die Miete (solltest du im SGB II Leistungsbezug stehen) und du dieses unterschreibst, so musst du dies auch tun.

Ob die Arge das allerdings mitmacht, steht auf einem anderen Blatt papier, denn die Arge ist den Vertrag ja nicht eingegangen.

Gruß

Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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  #5  
Alt 17.04.2009, 14:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
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Natürlich könntest du dich einem potenziellen Verieter gegenüber weigern, die Mietzahlungen der ARGE direkt an ihn abzutreten. Ob du dann aber die Wohnung bekommst, ist die Frage. Schließlich kann dr Vermieter dich ohne Angabe von Gründen ablehnen und seinen Wohnraum an jemanden anderen vermieten ...

Was die ARGE angeht: Wenn du denen eine Abtretungserklärung (d. h. du trittst deine Mietansprüche direkt an deinen Vermieter ab) vorlegst, müssen sie glaube ich die Miete dann direkt an den Vermieter überweisen. Aber die ARGE überweist das Geld einer BG auf maximal zwei verschiedene Konten, d. h. entweder Vermieter - BG-Vorstand, oder auch auf zwei unterschiedliche Konten der BG-Mitglieder.
(Zumindest ist das bei uns so ....)

Liebe Grüße,
Jana
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  #6  
Alt 17.04.2009, 15:12
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Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 12
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Hallo,
bei mir war es so, das ich es veranlasst habe, das das Amt die Miete direkt an den Vermieter überweist. Wollte es jetzt ändern lassen, da das Amt immer zu wenig überweißt und erst Mitte des Monats den Rest, und da mussten die erst nachschauen, ob im Mietvertrag drin steht das verlangt wird das es vom Amt sofort überwiessen wird.
Also steht im Mietvertrag drin das das Amt die Miete zum Vermieter überweisen soll, dürfen die es nicht an dich auszahlen, steht es nicht drin kannst du es verlangen das sie es dir zahlen. Weitere Gründe es nicht an dich auszuzahlen ist, wenn Mietschulden bestehen, Verdacht auf unwirtschaftliches Verhalten oder wie du schon selber aufgelistet hast Drogen usw.
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  #7  
Alt 28.04.2009, 18:03
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Registriert seit: 28.06.2008
Ort: Bremen
Beiträge: 8
Akasha234 eine Nachricht über Skype™ schicken
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Hallo
Wie ist das denn mit einer Maklercourtage ( der Makler sagte mir heute bei meiner wohnungsbesichtigung das manchmal sowas auch vom amt übernommen wird ) das sind 1,5 monatskaltmieten inkl. 19 prozent mehrwertsteuer

Die wohnung ist 38 qm groß
kostet 280 € plus 98 € nk.
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