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#1
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Hallo zusammen ich brauche Eure Hilfe.
der Höchstsatz für 3 Personen ist (zumindest hier in Bayern) 3 Zimmer 75 qm und 560 €. Was meint Ihr würde eine Wohnung mit NUR 2 Zimmer 65 qm aber 560 € übernommen werden ? 3 Personen sind es ja weiterhin Freue mich über Antwort Danke |
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#2
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So, wie Du das schreibst, ist es leider nicht. Die angemessenen Kosten der Unterkunft weichen von Landkreis zu Landkreis ab. Nutze doch bitte mal den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) und checke die entsprechenden Kosten für Deinen Wohnort/Landkreis.
Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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hi
also 2 Personen 65 qm 500 € 3 Personen 75 qm 560 € das ist fakt. Soviel gibt es hier . Die Tabelle haben wir ja. Die Frage ist ob 3 Personen auch eine Wohnung beziehen können die aber 2 Zimmer 65 qm aber 560 € kostet. |
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#4
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Die Anzahl der Zimmer ist nicht relevant. 3 Personen haben Anspruch auf eine Wohnung von bis zu 75m². Wenn eine solche in eurer Region für € 560 zu haben ist, so wird das Jobcenter mit Sicherheit nichts dagegen haben, wenn ihr zum gleichen Preis eine 65m²-Wohnung bezieht... vorausgesetzt natürlich, dass es für den Umzug einen zwingenden Grund gibt!
Gawain
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#5
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Vielen Dank Gawain für die Infos. Es hat sich bestätigt was du schriebst.
Weiterhin alles Gute Ciao |
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