Mietkostenübernahme in der Erstausbildung?

  • Hallo,


    Hab ein paar Fragen zur Mietkostenübernahme.
    Ich werde bald 19 und werde im September 2013 meine Erstausbildung in München beginnen, da mein Arbeitsort ca. 80 km von meiner derzeitigen Wohnsituation entfernt ist, benötige ich dort eine Wohnung die ich natürlich selbst suchen muss, da mein ausbildungsgehalt sehr niedrig ist (ca. 500€) muss die miete übernommen werden da ich keine unterstützung von meinen eltern habe, laut jobcenter kann ich das beantragen solang die kaltmiete unter 450€ liegt und die wohnung unter 45m² hat. weiß jemand unter welchen bedingungen man die mietkostenübernahme beantragen kann??? brauche alle infos darüber die es gibt.


    Zudem möchte ich allerdings mit meinem freund zusammenziehen, ist das i-wie mit der mietkostenübernahme vereinbar???


    brauche dringend hilfe


    danke

  • Das Ganze nennt sich "Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft" - § 27 Abs. 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html


    Die Unterstützung ist gedeckelt zwischen der Miete und dem Betrag, der bereits in BAB oder Bafög für Miete enthalten sind (ca. 226 oder 228 Euro m. W. n.).


    D. h.: wäre deine Miete 450 Euro, wäre der Zuschuss maximal 224 Euro. Wenn du jetzt z. B. eine WG eingehst, sagen wir mal 650 Euro Miete, dann wirds natürlich weniger, denn die halbe Miete muss ja dein Freund bezahlen, so dass auf dich 325 Euro entfallen würden. Abzüglich 226 Euro wären das nur noch 99 Euro Zuschuss.