Mietminderung Zurückerstattung Jobcenter ?

  • Folgende Situation würde Eintreffen. Der Mieter ist Hartz IV Empfänger und erhält durch das Jobcenter die Miete. Im Verlauf der Mietzeit tritt ein berechtigter Mangel auf der zu einer Mietminderung führt. Ist der Leistungsbezieher dazu verpflichtet den Betrag der Minderung an das Jobcenter zurück zu Erstatten ?

  • Folgende Situation würde Eintreffen. Der Mieter ist Hartz IV Empfänger und erhält durch das Jobcenter die Miete. Im Verlauf der Mietzeit tritt ein berechtigter Mangel auf der zu einer Mietminderung führt. Ist der Leistungsbezieher dazu verpflichtet den Betrag der Minderung an das Jobcenter zurück zu Erstatten ?


    Aber ja. Die Miete wird durch das JC zusätzlich zur Regelleistung in der notwendigen Höhe gezahlt. Somit besteht in den Monaten mit der niedrigeren Mietzahlung auch ein niedrigerer Anspruch gegenüber dem JC.


    Sollte zum Bsp. im Nachhinein im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung sich ergeben, dass die Mietminderung unberechtigt war und die Miete nachzuzahlen ist, müsste diese Nachzahlung auch vom JC übernommen werden.

  • Aber ja. Die Miete wird durch das JC zusätzlich zur Regelleistung in der notwendigen Höhe gezahlt. Somit besteht in den Monaten mit der niedrigeren Mietzahlung auch ein niedrigerer Anspruch gegenüber dem JC.


    Hierzu wird aber dem Mieter das Recht entzogen überhaupt eine Minderung geltend zu Machen, wenn er diese zurückzahlen muss. In folge dessen würde dem Mieter dieses Recht entzogen auch solch eine Minderung für sich in Anspruch zu Nehmen, und müsste beispielsweise bei befallen von Schimmel billigend in Kauf Nehmen.


    Denn, Nutznießer ist dann das Jobcenter. der Mangel entsteht dem Mieter . Dem Jobcenter nicht. Dem Jobcenter wegen der Leistung der Miete, aber den Mieter in solch einem Fall der gesundheitlichen Beeinträchtigung.

  • Mit der Mietminderung bringt der Mieter zum Ausdruck, dass die Wohnung Mängel hat und somit die Miete nicht wert ist. Der Vermieter hat dadurch einen finanziellen Nachteil und wird dadurch mehr oder weniger gezwungen, die Mängel zu beseitigen um wieder volle Miete zu erhalten. Den finanziekllen Vorteil hat während der Zeit derjenige, der die Miete zahlt. Und das ist nun mal beim Nichthilfebdürftigen der Mieter selber, beim Alg II-Empfänger der Staat.

  • GG 52 zu Deutsch hat der Leistungsbezieher keine Rechte in solchen Angelegneheiten zu Fordern und muss alles in Kauf Nehmen ?? Auch wenn der Vermieter den Mangel Beheben muss, hat der Mieter ein Recht auf Minderung weil er auch dort lebt. Der Staat kann sich doch nicht auf Kosten des Leistungsbeziehers schadhaft halten, selbst wenn dieser Krank würde oder sonstige Beeinträchtigungen hätte.


    Dann könnte ein Leistungsbezieher nie eine Mietminderung geltend machen für sich in seiner Wohnung, wenn der Staat sich an dem schadhaft hällt .


    Für meine Begriffe wäre das Rechtswidrig und würde eine Verfassungswidrigkeit darstellen.

  • Mit deiner Logik hätte man im Endeffekt das Recht, dass man bei Mietmängeln einen höheren Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt zu Lasten der KdU hat. Versuche das mal, einem Richter beizubringen.

  • GG 52 ja würde ich gerne Versuchen. Die Frage ist in wie weit ein Richter diese Ansicht auch so sieht und mir Recht gibt.


    So wie Du es beschreibst GG 52 wäre es zutreffend. Aber was Sagen Richter dazu ?

  • GG 52 dazu vermag ich mir kein Urteil erlauben ob ein Richer oder die Richter meiner Logig folgen. Das wird wohl dann im Ermessens eines Richter liegen. Interessieren würde mich das schon von einem echten Richter zu Lesen wie er das sieht.

  • Turtle aus dem Urteil zu Lesen war Streitgegenstand die mit einer Rückforderung in Höhe von 4.283,51 EUR verbundene teilweise Aufhebung der Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.11.2007.


    Das hat aber nichts zu Tun mit einer Mietminderung im Leistungsbezug.

  • Nee? Wieso nicht? Hast du gelesen, was der Grund der Rückforderung war?! DIE VERSCHWIEGENE MIETMINDERUNG!!!!


    Zitat

    Die Überzahlung in Höhe der Differenz zwischen den von der Beklagten tatsächlich geleisteten zu den von der Klägerin gemindert an den Vermieter gezahlten Kosten der Unterkunft beruhe auf vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemachten Angaben der Klägerin zu ihren Mietaufwendungen.

  • Turtle Ausgangspunkt von mir war : Folgende Situation würde Eintreffen. Der Mieter ist Hartz IV Empfänger und erhält durch das Jobcenter die Miete. Im Verlauf der Mietzeit tritt ein berechtigter Mangel auf der zu einer Mietminderung führt. Ist der Leistungsbezieher dazu verpflichtet den Betrag der Minderung an das Jobcenter zurück zu Erstatten ?


    Ok ich hätte hier Schreiben müssen das dieser berechtigte Mangel nicht verschwiegen wurde. Das sollte von mir nicht als vorsätzlich ausgelegt sein.


    Unter Vorsatz durch Verschweigen klar dann ist das nicht. Das könnte sogar ausgelegt werden als versuchter Sozialbetrug.


    Turtle da hat der aber ne Menge Mietminderungen umgesetzt wenn das ein Betrag ist von 4283,51 EUR. Dem muss ja bald die Decke auf dem Kopf gefallen sein.

  • @ Tutle 1974 - schönes Urteil aber doch wohl nicht der Thematik gerecht werdend was die hiesige Fragestellung betrifft - Frage: Du bist Juristin mit Abschluß - Entschuldige wenn ich das nach diesem Beispiel bezweifel !


    In diesem Tread geht es um berechtigte Mietmängel und ob das JC die Leistungen vom Leisitungsbezieher her kürzen darf in der Höhe wie auch er diese Mietminderung geltend macht. lies Dir mal durch um was es in dem Urteil geht !


    @ Kai - das was GG52 geschrieben hat ist vollends logisch und ich denke mal auch richtig - es ist natürlich nicht auszuschließen das auch unter den Richtern ein so verrücktes Huhn zu finden ist wie Du eines darstellst. Alos ich will nicht unbedingt wissen wie ein Richter darüber denkt, der mag ja vielleicht sogar so denken wie Du, sondern für mich wäre wichtiger wie das Urteil ausfällt und da schließe ich mich der Meinung von GG52 voll und ganz an! :D

  • Horst wie meinen :D es ist natürlich nicht auszuschließen das auch unter den Richtern ein so verrücktes Huhn zu finden ist wie Du eines darstellst.


    Hast eine Kissenschlacht im Oberstübschen ? :D LÖL he he ich habe ein Bim Bam wenn bitte Hahn

  • @ Kai - ist mir egal was sie ist, mir ist sie hier doof gekommen und sowas lass ich mir von einer die im JC oder der Widerspruchsstelle sitzt nicht bieten, egal wie clever, schön oder sonst was sie zu sein glaubt. Sie hat ein eigenes Forum und da kann sie mit den Usern umspringen wie sie will, was das Ergebnis ist sieht man ja, sie tummelt sich hier weil da scheinbar nichts mehr los ist.


    Wenn Ihr meine Anmache nicht gefällt kann sie sich ja beim Admin beschweren, ich lass mir die rotzige Art nicht auf dem Job-Center gefallen und das kann jeder in meiner Akte nachlesen, steht aber auch hier im Forum und das gleiche gilt auch hier im Forum.


    Ich habe in meinem Leben verdammt viel erlebt und habe es sicherlich nicht nötig mich von so einem Tantchen doof anmachen zu lassen nur weil ich den Mut habe Demokratie zu leben und nicht jedem vorgesetzten in den Arsch krieche um Karriere zu machen. Von mir aus kann die Gräfin Cox von der Gasanstalt sein, das interessiert mich ebenso wenig wie Ihr Grundeinkommen oder Ihre Position. die hat auch nur das Gesicht vorne und den Arsch hinten und gehört von daher auch nur zur Gattung der knapp 7 Milliarden die hier die Welt bevölkern mit dem einzigen Unterschied das ich auf Ihre Gegenwart hier im Forum absolut keinen Wert lege, was sicherlich auf Gegenseitigkeit beruht und damit hat es sich dann auch! Kannst Dir ja von Ihr den Nachweis schicken lassen, ich hab mir das Urteil vorhin durchgelesen und es war an der Fragestellung vorbei !