mietnachzahlung?

  • hallo,


    ich würde gerne wissen wollen, ob das job center mietnachzahlung übernehmen muss?
    wahrscheinlich bekomme ich von meinem vermieter ein schreiben das ich ab märz'09 miete nach zahlen muss. da sie ab da dann nachträglich erhöht wird, wegen umbau in der whg!
    das jobcenter hatte mir damals genehmigt in die whg ziehen zu dürfen, also müssen sie ja auch die kosten übernehmen, oder???


    lg



    noch zur information neu hinzugefügt:


    das Problem ist ja, dass ich die whg damals ohne dusche (nur duschwanne) bekommen habe und das jobcenter damals zu mir meinte, die übernehmen die kosten für die dusche!
    was jetzt nach fast einem jahr (wegen widerspruch usw) aufeinmal nicht mehr stimmt und da ich damals nur eine mündliche zusage hatte, bringt mir die nichts! die sb beim jobcenter meinte, ich soll mich in verbindung mit dem vermieter setzten, da er die kosten zutragen hat!
    sooo nun habe ich das getan und der vermieter übernimmt die kosten, aber dafür wird nachträglich eine mieterhöhung gewordert!
    deswegen ja die frage, ob das jobcenter die kosten der nachzahlung tragen muss?
    ich hab ja nur das getan, was die mir dort gesagt haben!

  • also ich kann mir nicht vorstellen, das du rückwirkend zahlen mußt..sofern du das Schreiben jetzt erst erhalten hast..
    habe dazu folgendes gefunden..


    § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung


    Mieterhöhung nach Modernisierung


    Mieterhöhung

  • das Problem ist ja, dass ich die whg damals ohne dusche (nur duschwanne) bekommen habe und das jobcenter damals zu mir meinte, die übernehmen die kosten für die dusche!
    was jetzt nach fast einem jahr aufeinmal nicht mehr stimmt und da ich damals nur eine mündliche zusage hatte, bringt mir die nichts! die sb beim jobcenter meinte, ich soll mich in verbindung mit dem vermieter setzten, da er die kosten zutragen hat!
    sooo nun habe ich das getan und der vermieter übernimmt die kosten, aber dafür wird nachträglich eine mieterhöhung gewordert!
    deswegen ja die frage, ob das jobcenter die kosten der nachzahlung tragen muss?
    ich hab ja nur das getan, was die mir dort gesagt haben!

  • hallo,


    ich würde gerne wissen wollen, ob das job center mietnachzahlung übernehmen muss?
    wahrscheinlich bekomme ich von meinem vermieter ein schreiben das ich ab märz'09 miete nach zahlen muss. da sie ab da dann nachträglich erhöht wird, wegen umbau in der whg!
    das jobcenter hatte mir damals genehmigt in die whg ziehen zu dürfen, also müssen sie ja auch die kosten übernehmen, oder???


    lg


    Dein Vermieter darf die Miete nicht rückwirkend erhöhen ! Wenn er die Wohnung umbaut schon gar nicht. Mieterhöhung kann nur erfolgen bei Modernisierung. Außerdem möchte man annehmen, das der Vermieter nicht erst ein Jahr später merkt, das er umgebaut hat. Das Jobcenter wird meiner Meinung nach nicht dafür aufkommen, wenn nicht schon zum Zeitpunkt des Einzugs feststand, dass eine Mieterhöhung in Aussicht gestellt wird und Du eine schriftliche Absicherung vom Amt hast.
    Zum Problem mit der Mieterhöhung empfehle ich Dir folgendes Forum auf [U]www.recht.de[U]
    city63