Mietnebenkosten-Nachzahlung

  • Hallo zusammen,


    Mein Bekannter 50 J., alleinstehend, bezieht EU-Rente auf Zeit bis 31. 8. 2008. Weiterbewilligungsantrag ist gestellt.
    Er hat keine Ansprüche auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII, weil die EU-Rente 4,00 ? über dem jeweiligen Bedarfssatz liegt. Miete und Mietnebenkosten sind nach den örtlichen Vorgaben angemessen. Nun erfolgt eine Nebenkosten-Nachforderung für die das vergangene Jahr. Die Abrechnung ging 23. 6. 2006 bei ihm ein. Gestern bantragte er beim Sozialamt - Grundsicherungsbehörde - die Übernahme der Mietnebenkosten. Diese verwiesen ihn an die ARGE, weil die EU nur noch bis 31. 8. besteht und darüber hinaus noch nicht wieder festgestellt wurde.


    Mietnebenkostennachforderung kann angeblich nicht übernommen werden, weil keine laufenden Leistungen erfolgen.


    Die Voraussetzungen des § XII liegen auch nicht vor, weil keine Wohnungslosigkeit droht und keine vergleichbare Notlage besteht. Die Nebenkosten-Nachforderung beträgt 250 Teuros. Kredit bekommt er nicht. Von der rente kann er sie nicht zahlen. Er muß ja auch für einmalige Bedarfe ansparen.


    Wer ist zuständig? Muß Sozialgericht angerufen werden?