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#1
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Hallo,
folgendes; wir haben eine Nebenkosten Rückzahlung von letztem Jahr in höhe von 400 Euro! Meine Lebensgefährtin und ich waren zu dem Zeitpunkt konstant Hartz 4 Empfänger. Wir haben jetzt eine Kostenübernahme beantragt welche abgelehnt wurde weil ich in der Bedarfsgemeinschaft zu viel verdiene und meine Freundin kein Geld mehr bekommt. Ich hab gehört das die dennoch in der Pflicht stehen diese Kosten zum Teil zu übernehmen, stimmt das? Also lohnt es sich damit mal wieder zur Anwältin zu gehen? Ich danke im vorraus, mfg |
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#2
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Zitat:
Es lohnt sich immer, unabhängigen Expertenrat einzuholen! Grüße, Joachim |
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