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Mietübernahme nach auszug bei den eltern

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  #1  
Alt 26.07.2008, 11:21
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Registriert seit: 26.07.2008
Beiträge: 2
Standard Mietübernahme nach auszug bei den eltern

Hallo wer kann Ir helfen?
wohne zur zeit noch mit 27 bei den eltern bin aber jetzt leider an einer hemiparese also schlaganfall erkrank kann also normal nicht mehr mein unterhalt bestreiten.

Frage jetzt wenn ich ausziehen würde auch wegen ärzten usw würde mir das amt eine Wohnug bezahlen und wie müsste ich das machen, Müsste ja erklären warum ich nicht mehr im Elternhaus bleiben will

Nachtrag : Welche richtlinien wie gross und wie Teuer darf die dann sein,-
Ist der Grund vom Auszug egal oder muss ich den bgründen

Geändert von rene (26.07.2008 um 15:56 Uhr)
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  #2  
Alt 26.07.2008, 12:00
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Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

ab 25 hat doch, so denke ich, soweiso jeder das recht auf eigenen wohnung, also müsste amt das auch bezahlen, sogar die erstaussttung
alles mal beantragen würd ich sagen
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