Mietzuschuß wann und wie???

  • Hallo,


    ich hab mal ein bis zwei Fragen die mich sehr bechäftigen da ich bisher noch keine Erfahrung von Harz 4 habe und mir bisher aus keiner eine genau Antwort geben konnte!


    Folgende Situation, ich bin seit fast einem Jahr arbeitslos und werde wohl nächtsten Monat in Harz 4 fallen! Zur zeit Wohne ich in meiner eigenen Wohung, möchte aber im Sommer mit meiner Freundin zusammen ziehen!
    Meine freundin bekommt im mom Arbeitslosengeld und anteilig Harz 4 weil das ALG 1 nicht ganz reicht, aber selbst wenn sie wieder eine Stelle hat wird ihr einkommen wohl kaum über 1100 Euro liegen! Sie ist alleinerziehend und hat ein Kind!


    Nun meine Fragen!!!


    1. Wenn ich zu Ihr ziehe, steht mir dann weiter ein Mietzuschuss zu?


    2. Wird, ihr Harz 4 Geld oder ihr Späteres einkommen auf mein Harz 4 und meine Mietuntertütung angerechnet?


    Ich hab hier schon mehrfach gelesen von der sogenannten Bedarfs- oder Lebensgemeinschaft!
    Also son bischen blicke ich da durch, mich würde da aber nicht der Unterschied der Begründung sonder der Finanzielle Unterschied in Bezug auf Harz 4 intressieren, Da ich wissen möchte ob, nach dem man eine echte Lebensgemeinschaft ist oder wenn man diese direkt anmeldet überhaupt noch die möglichkeit eines finanziellen überlebens hat!
    Ich möchte noch eben darauf hinweisen, auch wenn das hier vielleicht nicht wichtig ist, das ich ebenfalls zwei unterhaltspflichtige Kinder habe!!!


    Ich weiß, ist vielleicht nen bichen kompliziert meine Fragerei, aber wäre prima wenn sich eine Zeit nehmen würde oder könnte mir diese Fragen zu beantworten!!!


    VIELEN DANK IM VORRAUS
    Rüdiger