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möglich HARTZ 4 und Freundin einzug

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  #1  
Alt 05.10.2007, 20:12
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Standard möglich HARTZ 4 und Freundin einzug

Guten Tag @ all

Hab eine wichtige frage,...

Bin 21 und zur zeit Arbeitslos (Harzt 4) gemeldet, mir wird momentan eine 2 Zimmer Wohung im durchschnitt von 45m² gezahlt.Seit einigen Monate habe ich eine Feste Beziehung und bin auch sehr glücklich darüber, ich und meine Freundin planen miteinader eine sehr lange zukunft zusammen.Sie ist 18 und lebt noch bei den Eltern und bezieht auch Arbeitslosengeld 2.,da sie jetzt Volljährig ist & kein gutes verhältniss zu ihren Eltern hat, wünscht sie sich nix sehnliches als zu mir zuziehn.

Meine frage jetzt:

Ist das möglich, dass meine freundin zu mir zieht oder gibts da irgend welche schrigkeiten ?
Wie muss ich Vorgehen ??

Muss ich auf irgend welche wichtigen Dinge achten.., wäre sehr dankbar für jede Hilfe!!!

Geändert von anonym (05.10.2007 um 21:10 Uhr)
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  #2  
Alt 05.10.2007, 21:10
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in der Regel spricht nichts dagegen, dass ihr gemeinsam lebt.
Da deine Freundin aber bei ihren Eltern lebt und in der dortigen BG ist kann es zu einem Interessenkonflikt kommen.
Das ist jetz wirklich abhängig von eurer zuständigen Arge da deine Freundin U25 ist.
Das wird im Einzefall entschieden.
Am besten einfach nachfragen.

Viel Glück!!!
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  #3  
Alt 05.10.2007, 21:18
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
in der Regel spricht nichts dagegen, dass ihr gemeinsam lebt.
Da deine Freundin aber bei ihren Eltern lebt und in der dortigen BG ist kann es zu einem Interessenkonflikt kommen.
Das ist jetz wirklich abhängig von eurer zuständigen Arge da deine Freundin U25 ist.
Das wird im Einzefall entschieden.
Am besten einfach nachfragen.

Viel Glück!!!
Danke, dass du zeit gefunden hast zu antworten

Was meinst du mit Interessenkonflikt ????


Meine Freundin hat Sehr viel Probleme zuhause und kann den Psychischen druck nicht mehr verkraften, sie weint mehrmals am telefon und sagt mir das sie nicht mehr kann...
Die eltern behandeln sie ob sie ein Spielzeug wäre oder so in der art.., sie hat keine Freitzeit mehr für sich und eine eigene meinung darf sie meistens auch nicht aussprechen.
Wovor sie jetzt am meisten Angst hat, ist wenn sie sich bei der ARGE erkundigt,dass evtl die eltern mitbekommen, durch briefen oder so.. Dann würde bei ihr der Terror ausbrechen..!! ich möchte einfach die dinge so schnell wie möglichst harmlos erledigt bekommen haben aber weiss nicht ob es klappen wird,trotz der beschreibung der Familierischen situaion

Geändert von anonym (05.10.2007 um 21:25 Uhr)
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  #4  
Alt 05.10.2007, 21:48
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Hallo,

mit Interessenkonflikt ist gemeint dass in der Regel U25 im elterlichem Haushalt verbleiben sollen und ein Umzug deiner Freundin in deine Wohnung eventuell mit Mehrrkosten für die Arge verbunden wäre.

das heißt, legen wir ein Berechnungsbeispiel zu Grunde

die elterliche Wohnung deiner Freundin hat eine angemessene Größe für deine Freundin und ihre Eltern von 75m² und entspricht den Kostenvorgaben dann wäre ein Umzug problematisch, da im Gegenzug die Eltern in einer zu großen Wohnung überzahlt werden würde.

Für deine Freundin würde im Gegenzug ein Mietbetrag von der Hälfte deiner Wohnungskosten anfallen, die Arge müsste also die Wohnung der Eltern weiter finanzieren zuzüglich der neu entstandenen Mietkosten deiner Freundin.
Nun wirst du sicher gegen argumentieren, dass schließlich deine Miete bisher auch übernommen wurde doch ist dies für die Arge irrelevant.

Um im Einzelfall eine eigene Wohnung U25 zugestanden zu bekommen tritt eine Härtefallregelung in Kraft die einen Verbleib in der elterlichen Wohnung unzumutbar macht.
Dies wurd leider im Einzelfall durch die Arge geprüft.
Wenn ihr unverbindliche bei der Arge vorsprecht, sollte nornmalerweise keine Benachrichtigung der Eltern durch die Arge erfolgen.
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  #5  
Alt 05.10.2007, 22:02
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,

mit Interessenkonflikt ist gemeint dass in der Regel U25 im elterlichem Haushalt verbleiben sollen und ein Umzug deiner Freundin in deine Wohnung eventuell mit Mehrrkosten für die Arge verbunden wäre.

das heißt, legen wir ein Berechnungsbeispiel zu Grunde

die elterliche Wohnung deiner Freundin hat eine angemessene Größe für deine Freundin und ihre Eltern von 75m² und entspricht den Kostenvorgaben dann wäre ein Umzug problematisch, da im Gegenzug die Eltern in einer zu großen Wohnung überzahlt werden würde.

Für deine Freundin würde im Gegenzug ein Mietbetrag von der Hälfte deiner Wohnungskosten anfallen, die Arge müsste also die Wohnung der Eltern weiter finanzieren zuzüglich der neu entstandenen Mietkosten deiner Freundin.
Nun wirst du sicher gegen argumentieren, dass schließlich deine Miete bisher auch übernommen wurde doch ist dies für die Arge irrelevant.

Um im Einzelfall eine eigene Wohnung U25 zugestanden zu bekommen tritt eine Härtefallregelung in Kraft die einen Verbleib in der elterlichen Wohnung unzumutbar macht.
Dies wurd leider im Einzelfall durch die Arge geprüft.
Wenn ihr unverbindliche bei der Arge vorsprecht, sollte nornmalerweise keine Benachrichtigung der Eltern durch die Arge erfolgen.
Danke nochmal für die schnelle Antwort.
Was ich nicht Verstehen kann, wenn Sie zu mir zieht & ich beziehe momentan schon eine Wohnung mit einer größe für eine Person sprich 45m², dann spielt es doch keine Rolle, wenn noch eine Person zu mir einzieht, ist doch genügend Platz für 2 Menschen. Es geht mir ja nicht drum, dass Sie eine eigene Wohnung bekommt, sondern dass sie aus dem Stress von der Familie (vom alltag) mal in Frieden gelassen wird und das Sie mit Ihre 18 Jähren mal selber eine Verantwortung tragen kann & nicht Ihre Eltern dazu braucht.Die Angst steht schon mir bis oben hin, was ist wenn die ARGE es nicht bewilligt.., was dann ?!?!
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  #6  
Alt 05.10.2007, 22:19
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Hallo,

wie eben bereits erwähnt besteht die Möglichkeit durch den Auszug deiner Freundin aus dem Elternhaus das die Wohnung dieser unangemessen ist und eine Überzahlung bei einem Haushalt von 2 Personen erfolgen wird.

Ausserdem sieht der Gesetzgeber den Verbleib von U25 im elterlichen Haushalt vor da dies die Staatskasse entlastet.
Anträgen auf Auszug, auch wenn dieser nicht mit Mehrkosten verbunden ist wird in den seltensten Fällen stattgegeben da diese eine Grundlage für Präzedenzfälle schaffen könnten.

Bekommt deine Freundin denn die ihr zustehenden Leistungen durch ihre Eltern auch ausgehändigt oder wird sie durch die Zahlung der Leustungen an ihre Eltern benachteiligt da die diese sie zum Beispiel für eigene Bedürfnisse verwenden?
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  #7  
Alt 06.10.2007, 02:50
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Zitat:
Zitat von Salle Beitrag anzeigen
Hallo,

wie eben bereits erwähnt besteht die Möglichkeit durch den Auszug deiner Freundin aus dem Elternhaus das die Wohnung dieser unangemessen ist und eine Überzahlung bei einem Haushalt von 2 Personen erfolgen wird.

Ausserdem sieht der Gesetzgeber den Verbleib von U25 im elterlichen Haushalt vor da dies die Staatskasse entlastet.
Anträgen auf Auszug, auch wenn dieser nicht mit Mehrkosten verbunden ist wird in den seltensten Fällen stattgegeben da diese eine Grundlage für Präzedenzfälle schaffen könnten.

Bekommt deine Freundin denn die ihr zustehenden Leistungen durch ihre Eltern auch ausgehändigt oder wird sie durch die Zahlung der Leustungen an ihre Eltern benachteiligt da die diese sie zum Beispiel für eigene Bedürfnisse verwenden?
Ich weiss nur, dass das geld die Eltern von meiner Freundin ihrem namen aus beziehen.Es ist nicht grad all soviel...!!!Sie sieht von dem Geld keinen Cent.

Auserdem habe ich heute erfahren, dass die wohnung meiner Freundin ihrer Eltern zu groß sei, dass Sie schon von der ARGE ein schreiben erhalten haben,dass sie sich eine neue Wohung suchen sollen..!! Durch den Familien Problem.., steht meine Beziehung voll unter Spannung, ich weiss echt nicht mehr weiter..!!!!

Geändert von anonym (06.10.2007 um 12:01 Uhr)
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  #8  
Alt 07.10.2007, 14:26
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Eine Auseinandersetzung mit den Eltern ist in euren Fall unausweichlich.
Lasst euch einen Termin bei der Arge geben und schildert den Sachverhalt, die persönlichen Probleme mit den Eltern etc.
Da die Eltern sowieso aufgefodert wurden einen angemessenen Wohnraum umzuziehen stehen eure Chancen nicht schlecht.
Da deine Freundin erst 18 ist könnt ihr auch beim Jugenamt oder der Caritas (Sozialdienst katholicher Frauen) vorsprechen und um eine Beratung bitten.
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