Möglichkeiten auf eine grössere Wohnung

  • Hallo,


    ich habe folgendes problem,

    ich wohne momentan in einer 53qm Wohnung.Die Wohnung hat eine Kaltmiete von 312 Euro und eine Warmmiete mit Heizung (60euro) von 485euro. Das Entspricht einen Quadratmeter Preis von 5,90euro in Essen.
    Ich bezahle einen Teil der Miete selber von meinen Lebensunterhalt.


    Nun habe ich die möglichkeit eine 71qm Wohnng zubekommen.
    385 euro Kaltmiete und 140euro Nebenkosten inklusive Heizung (60euro).
    Das macht eine Warmmiete von 525euro und einen Quadratmeter Preis von 5,40euro.
    Das heisst das ich mit den Quadratmeter Preis günstiger liege. Der Aktuelle Preis liegt in Essen bei 5,77euro.


    Ich habe meine Wohnungen bis jetzt nie vom Job Center absegnen lassen. Das heisst das ich immer den Mietvertrag dorthin geschickt habe und daraufhin habe ich eine neue Bewilligung bekommen. Natürlich immer mit der Bemerkung das ich Betrag X selber zahlen müsste.


    Meine frage wäre,
    ob das Job Center mich zum Umzug zwingen kann oder ob ich wie jetzt momentan auch den Restbetrag selber zahlen kann?


    Ich möchte kein Umzug bezahlt bekommen oder jegliche Renovierungskosten.


    Ich sage im voraus schon mal danke für die Antworten.

  • Jaaaaaa, wenn du dir die Miete leisten kannst, ist Alles kein Problem. Das JC hat gar nicht das Recht, dich zum Umzug zu nötigen. Es vermietet ja die Wohnung nicht (ist also nicht Vertragspartner) und kann deshalb auch die Miete nicht kündigen.


    Allerdings muß du dir im klaren sein, daß es der Vermieter kann, wenn du die Miete schuldig bleibst, weil du zu wenig Finanzan hast.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Sicher. Wird aber Licy sicher bekannt sein.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Ich will aber noch auf eine Thematik aufmerksam machen:


    Ist die Wohnung nämlich doch etwas mehr als zu teuer, und vor allem zu groß, weil es sich z.B. um eine Suite in einem vornehmen Viertel handelt, kann das JC auf die Idee kommen zu fragen: Na Hey, von mir kommt das Geld ja gar nicht. Wo kommt es her? Gibt's da nicht noch nicht angegebenes Einkommen oder Vermögen? Vielleicht gibt es aber ja doch noch neben mir einen Sponsor? Lebt sie denn allein oder in einer Bedrfsgemeinschaft? Bei 71 qm?


    Da wird es mal Zeit für eine Außenprüfung. Nennt sich Plausibilitätsprüfung (oder kurz: Plausi).

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  • Das könnten die Herrschaften gerne machen.ich habe eine weisse Weste.Das ist etwas worüber ich mir keine Sorgen mache.Das einzige was mir sorgen macht ist wenn das JB die Erlaubnis dafür hätte mich aus der Wohnung zuwerfen . Das ich im schlimmsten Fall auf der strasse sitze.

  • Was zahlt denn das JC jetzt? Ich schätze mal, so um die 400 Euro, oder? Denn ca. 350 Euro bruttokalt sind in Essen angemessen dazu dann noch ein paar Euro Heizkosten. Von daher dürftest du jetzt so ca. 70 bis 80 Euro selbst zuzahlen. Die neue Wohnung ist dann nochmal 40 Euro teurer. Da wärest du sicherlich bei rund 100 Euro, die du selbst zahlen musst. Das ist 1/4 des Regelsatzes. Da wirst du erklären müssen, wie das geht, wo doch so viele behaupten, dass man mit dem Regelsatz gar nicht überleben kann.

  • Das könnten die Herrschaften gerne machen.ich habe eine weisse Weste.Das ist etwas worüber ich mir keine Sorgen mache.Das einzige was mir sorgen macht ist wenn das JB die Erlaubnis dafür hätte mich aus der Wohnung zuwerfen . Das ich im schlimmsten Fall auf der strasse sitze.


    Das darf das JC nicht. Es ist ja nicht der Vermieter. Du schließt mit deinem Vermieter den Mietvertrag ab. Und dem schuldest du die Miete. Wenn du also deine Mieten lt. Vertrag auch immer schön brav bezahlst, passiert in dieser Hinsicht nichts. Diese Sorge ist also unbegründet.

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  • Das darf das JC nicht. Es ist ja nicht der Vermieter. Du schließt mit deinem Vermieter den Mietvertrag ab. Und dem schuldest du die Miete. Wenn du also deine Mieten lt. Vertrag auch immer schön brav bezahlst, passiert in dieser Hinsicht nichts. Diese Sorge ist also unbegründet.


    Dann bin ich beruhigt,
    der Mietpreis ist einfach spitze für 71qm und weil ich für 120 Euro im Monat arbeiten gehe sehe ich es auch ein das in den Teil einzuzahlen den ich selber bezahlen muss.

  • Nöööö, damit hat das nichts zu tun. Du zahlst einen Teil der Miete selber, weil die Kosten der Wohnung über den Werten liegt, die in der amtlichen Richtssatzsammlung deiner Kommune/Stadt festgelegt wurden.


    Warum aber nur für 120 EUR im Monat arbeiten?

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  • Nöööö, damit hat das nichts zu tun. Du zahlst einen Teil der Miete selber, weil die Kosten der Wohnung über den Werten liegt, die in der amtlichen Richtssatzsammlung deiner Kommune/Stadt festgelegt wurden.


    Warum aber nur für 120 EUR im Monat arbeiten?


    weil ich für drei Stunden in der woche putzen gehe.

  • Naja, kann man das nicht noch aufstocken? Ich meine, so vielleicht auf erst einmal z.B. 21 Stunden. Dann haben wir ja schon mal das siebenfache, sind auf jeden Fall über den AG SV-versichert und haben, da ja immer noch ergänzend ALG II drin ist, auch keinen Nachteil wegen der Lohnabzüge KV. Und es bleibt ja doch noch was mehr in der Kasse, auch wenn dann natürlich das Arbeitseinkommen angerechnet wird (Freibetrag vom Brutto ermittelt; aber lediglich gegen das Netto aufgerechnet).

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  • Naja und dann ist es auch weniger problematisch, wenn die Wohnung insgesamt mehr kostet.

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  • Naja, kann man das nicht noch aufstocken? Ich meine, so vielleicht auf erst einmal z.B. 21 Stunden. Dann haben wir ja schon mal das siebenfache, sind auf jeden Fall über den AG SV-versichert und haben, da ja immer noch ergänzend ALG II drin ist, auch keinen Nachteil wegen der Lohnabzüge KV. Und es bleibt ja doch noch was mehr in der Kasse, auch
    wenn dann natürlich das Arbeitseinkommen angerechnet wird (Freibetrag vom Brutto ermittelt; aber lediglich gegen das Netto aufgerechnet).


    momentan habe ich leider keine Möglichkeit mehr Stunden zumachen.ich bin sehr frisch da und denke das sich das mit der Zeit ergeben wird. Aber zumindest Weiss das amt woher die mehrzahlung für die Wohnung kommt.



    momentan ist es leider nicht möglich da ich dort relativ neu bin.
    Die Chance besteht zwar aber ich denke das es noch eine Zeit dauert bis ich aufgestockt werde.aver besser als nichts und das amt kann sich das auch dann erklären woher ich die mehrzahlung der Miete herhole

  • Na gut, ist aber ein anderes Thema. Wollte das ja nur mal kurz antippen.

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  • Na gut, ist aber ein anderes Thema. Wollte das ja nur mal kurz antippen.


    ich habe ja die Hoffnung das ich in kurzer Zeit mehr Stunden bei meinen neuen Arbeitgeber arbeiten kann. Oder sogar vollzeit beschäftigt werde. Wie sagt man immer so schön,erstmal kleine Brötchen backen.

  • Ja, dann mach das. Ich gehe mal davon aus, daß in der EGV des JC auch in dieser Hinsicht Aktivitäten vereinbart wurden. Und dazu wünsche ich dir viel Erfolg.

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