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Müssen ausziehen

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  #1  
Alt 19.11.2006, 23:45
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Registriert seit: 19.11.2006
Beiträge: 1
Standard Müssen ausziehen

Hi
Müssen aus unserer wohnung ausziehen wegen eigenbedarfs.
Möchten in einen anderen Kreis ziehen also zu einer ander ALGII stelle.
Muss ich das zuerst an der alten stelle melden oder zuerst eine Wohnung suchen und dann an der neuen stelle melden ?
Danke für eure Hilfe
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  #2  
Alt 20.11.2006, 20:56
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo,

also:
1. beim jetzigem Amt die schriftl. Wohnungskündigung vorlegen
diesen auch mitteilen, das ihr in ein anderen Kreis ziehen wollt

2. der neue zuständige Träger ist dan für die zustimmung der neuen Wohnung zuständig

Liebe Grüße
Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #3  
Alt 24.11.2006, 22:22
Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2006
Beiträge: 55
Standard

Hallo,

hier muss ich leider etwas korrigieren.

1. Kündigung beim jetztigen Amt zeigen und ankündigen dass du umziehen möchtest und auch wohin. (wie kätzchen schon schrieb)

2. Wohnung suchen und mit einem konkreten Angebot zum jetztigen Amt gehen. Diese müssen dann die neue Behörde bei der Zusicherung des Umzuges beteiligen und mit dieser abklären ob die Wohnung angemessen ist.

Seit dem 01.08.06 ist der bisherige Träger für den Umzug zuständig.

TIP: Vorher über die Obergrenzen in der neuen Stadt informieren
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #4  
Alt 25.11.2006, 10:41
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Registriert seit: 25.11.2006
Beiträge: 6
Standard Müssen ausziehen

Sicher müsst ihr euch ummelden in den neuen Kreis und das schnell und zeitgerecht, damit die Daten übertragenden von Amt "A" nach "B" entweder übertragen werden oder ihr einen Umzugsantrag stellen müsst. Das eilt und ist wichtig. Denkt bitte an die erhöhten Energiekosten und den Mietpreisspiegel der Stadt und/oder Gemeinde. Das ist ganz wichtig, weil die Bausubstanz und das Alter des Gebäudes nicht alles als Bemessungsgrundlage zählt. ACHTUNG!
Gruss Jonny
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