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Müssen wir jetzt raus aus der Wohnung?

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  #1  
Alt 20.05.2008, 16:28
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 3
Standard Müssen wir jetzt raus aus der Wohnung?

Hallo,
ich lebe seit 14 Jahren in derselben Wohnung , nach Auszug des Ex vor ca 10 Jahren bin ich mit 3 Kindern in der Wohnung geblieben. Diese hat 95 qm, 3 Schlafzimmer. Meine Tochter fast 19 hat sich mit der kleinen 10 ein Zimmer geteilt, der Sohn fast 18 hat sein eigenes Schlafzimmer. Manchmal hat die kleine bei mir geschlafen.
Nun ist die große am Ausziehen , sie zieht zu ihrem Freund , und daher muss ich der ARge ja den Auszugstermin mitteilen, dann wird auch das Hartz 4 neu berechnet da die Tochter ja aus der Berechnung fällt.
Nun habe ich aber die Befürchtung das ich ausziehen muss, weil die Wohnung entweder zu teuer ist ( Amt zahlt ca 240 € für Miete , Rest bestreite ich ), oder zu groß?
Kann man mich zum Umzug zwingen ?
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  #2  
Alt 21.05.2008, 11:53
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
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Hallo Kalo!

Ja und nein, denn als angemessen kann man die Wohnung nach dem Auszug nicht mehr betrachten, aber Dir muss eine angemessene Frist (6 Monate sind Standard) für die suche einer Alternative belassen werden. Du kannst natürlich auch auf die soziale Umgebung und die dadurch geschaffenen Beziehungen verweisen, denn niemand soll aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden. Im Grunde heisst das das Dir die ARGE nachweisen muss das in Deiner Nähe kleinere, preiswertere Wohneinheiten zu bekommen sind.

14 Jahren sind aus meiner Sicht eine entsprechend lange Ziet die eine solche Begründung untermauern dürfte.

Gruß
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  #3  
Alt 21.05.2008, 12:42
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Ich hoffe ich kann erreichen in der Wohnung zu bleiben. Denn für die kleine wäre es ein Schock wenn sie ihre Spielkameraden, den kurzen Weg von ca 2 Min. zur Schule usw. verlieren würde.
Zudem meine Vermieter mit Abstand die besten Vermieter der Welt sind. Nochmals vielen Dank.

Gruß
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  #4  
Alt 21.05.2008, 14:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
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Hallo Kalo!

Auf der ARGE nicht das Problem von selbst ansprechen, sondern nur das Deine Tochter auszieht und zukünftig nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft zu zurechnen ist. Wer weis, die Fallmanager haben auch viel zu tun und wohlmöglich bringst Du sie erst auf die Problematik mit der zu großen Wohnung?!

Gruß
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  #5  
Alt 22.05.2008, 08:32
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 3
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Klar , richtig !!!!!!!!! Wie heisst es ..... schlafende Hunde weckt man nicht........ guter Tip Danke !!!!!!!!
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