Muss ich für meien Eltern aufkommen

  • Hallo,


    ich habe eine ganz dringende Angelegenheit. Ich bin 20 Jahre alt und habe im September meine Ausbildung beendet. Jetzt habe ich einen Vollzeit-Job und bekomme ein volles Gehalt.


    Ich wohne noch bei meiner alleinerziehenden Mutter und jetzt frage ich mich, ob ich jetzt für meine Mutter aufkommen muss. Also muss ich jetzt mit die Miete bezahlen und ihr vielleicht auch noch den Hartz4 Satz bezahlen?


    Meine Mutti war nämlich auf dem Arbeitsamt und da wurde ihr gesagt, dass sie eigentlich gar kein Geld mehr bekommen müsste. Aber ich frage mich ob das rechtens sei?


    Kann mir bitte jemand von euch Auskunft geben?

  • Hallo Xander,


    erfahrungsgemäß wird das Amt hergehen und Dein Gehalt der Bedarfsgemeinschaft, in der ja auch Du bis dato lebst, anrechnen, was eine Kürzung des Hartz IV zur Folge hat. Du selbst bist jedoch aufgrund Deines Einkommens nicht mehr hilfebedürftig und gehörst fortan nicht mehr in die BG.


    Deine Mutter sollte dringend auf dem Amt vorsprechen und dort erklären, dass Du künftig mit ihr in Haushaltsgemeinschaft lebst und das sie von Dir mit Ausnahme des Mietanteils keinerlei Unterstützung aus Deinem Einkommen oder Vermögen bekommt.


    Gruß Gawain

  • Der Unterschied ist jener, dass Du aufgrund Deines Einkommens im Sinne des SGB II nicht mehr hilfebedürftig bist und sogesehen mit der ARGE auch nichts mehr zu tun hast.
    Um mit anderen Familienangehörigen in ein und derselben Wohnung weiterhin zusammen wohnen zu können, ist es wichtig, dass Du aus Deinem Einkommen die anderen Familienmitglieder nicht unterstützt, was von Haus aus angenommen wird. Daher die Anrechnung Deines Einkommens als Einkommen der BG.


    Entsprechend bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber der ARGE, dass Du die anderen Familienangehörigen nicht unterstützt, da ihnen diese Unterstützung sonst wieder abgezogen wird. Allerdings wird Deiner Mutter künftig Dein Mietanteil abgezogen, für welchen dann Du aufkommen musst.