Muss ich meine zweite eigentumswohnung bei hartz iv verkaufen?

  • Kurz und bündig: Ich werde in den kommenden Tagen leider Hartz IV (ALG II) beantragen müssen. Als Vermögen habe ich 2 Eigentumswohnungen. In der einen Eigentumswohnung (60 qm) wohne ich alleine und diese ist auch abbezahlt (keine Hypothek). Die andere Eigentumswohnung habe ich vermietet und hat einen Verkehrswert von 33.000,00 Euro, allerdings habe ich hier eine Hypothek von noch 28.000,00 Euro. Als Schonvermögen habe ich 34 Jahre x 150 EUR = 5.100,00 EUR + 750,00 EUR = 5.850,00 EUR.


    Muss ich meine zweite Eigentumswohnung in jedem Falle verkaufen?


    Wäre überaus dankbar für eine zuverlässige Auskunft.


    Gabi :)

  • Sicherlich ein interessanter Fall, den hier wohl niemand zuverlässig zu beantworten vermag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du beide Eigentumswohnungen retten kannst. Die zweite Wohnung gehört ja wohl eher der Bank als Dir ;). Sie zu verkaufen würde durch eventuell anfallende Zinsausfallentschädigung nicht mal die Hypothek decken.
    Kann sein dass man Dir nahelegt, die zweite Wohnung zu beziehen und die erste zu verkaufen.