Muß meine Freundin auf dem Mietvertrag stehn um Leistung zu bezihen

  • Hallo guten Tag erstmal ich habe follgendes Problem. Meine Freundin und ich ziehen zusammen in eine Wohnung wo nur ich auf dem Mietvertrag stehe weil ich bei der Wohnungsgenossenschaft meine Anteile bezahlt habe. Meine Freundin ist aber kein Genossenschaftsmitglied und steht also somit nicht auf dem Mietvertrag drauf. Reicht es wenn ich mit von meinem Vermieter eine Bestätigung geben lasse, sie Polizeilich umelde das sie mit in meiner Wohnung, Wohnhaft ist. Erbitte um schnelle Antwort danke

  • Also, ich bin vor ienigen Monaten bei meinem Freund eingezogen. Der Mietvertrag läuft nur auf seinen Namen, aber seit ich in Hartz 4 gerutscht bin, bekomme ich ebenfalls den Regelsatz.


    Normalerweise reicht eine Ummeldung im Rathaus und ein neuer Hartz 4-Antrag, in dem der Einzug angegeben wird.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Tuelay,


    wenn ich den anderen Post von dir richtig verstanden habe, arbeitet dein Freund.


    Bei mir war die Situation so, dass mein Freund ebenfalls schon Hartz IV bezogen hat und nach meinem Einzug auch BG-Vorstand war, da ich vorher bei meinen Eltern gelebt hatte und erst nach meinem Einzug bei meinem Freund und dem Verlust meines Jobs erstmals Hartz IV bekommen habe.


    Mein Einkommen direkt nach dem Einzug wurde bei ihm aber sofort angerechnet. Wir hätten auch den Verdacht der BG nicht widerlegen können, da wir nur ein Schlafzimmer hatten. In diesem Fall MUSS die ARGE von einer BG ausgehen; wenn jeder ein eigenes Schlafzimmer hat, kann man den Verdacht eventuell abwenden.


    Liebe Grüße,
    Jana