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#1
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Hallo
also folgendes... eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern (max. 7 Jahre) wohnt übergangsweise bei der Ex-Schwiegermutter in einer 2 Zimmerwohnung. Das das zu klein ist ist keine Frage. Gibt es bei diesem Sachverhalt nicht die Dringlichkeit oder kann sich die Arge (Berlin-Spandau) zeitlassen bei der Zusage zur neuen Wohnung? Eine Wohnung ist deswegen schon anderweitig vergeben worden weil die beim Jobcenter nicht aus dem Arsch gekommen sind. Wäre klasse wenn mir da einer weiterhelfen könnte, am besten mit Vorschriften und oder Urteilen Vielen Dank |
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#2
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Hallo!
Dem Teamleiter mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen! Gruß |
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#3
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Hallo,
natürlich ist in deinem Fall eine Dringlichkeit gegeben! In deinem Fall ist aber nicht nur eine Bringschuld der Arge vorhanden sondern auch Mitwirkung deinerseits. Das Heißt, du hast eigenständig Wohnangebote zur Prüfung vorzulegen. Eine Beschwerde kannst du erst einreichen, wenn du eine Wohnung die dem Grunde nach angemessen gewesen wäre, aufgrund einer Nichtbearbeitung innerhalb eines unzumutbaren Zeitraums, nicht bekommen hast. Dieser Zeitraum ist aber leider auch relativ. Ich möchte mich Horst Grunnert anschließen, lege das nächste Angebot zur Prüfung vor und bestehe darauf das dies SOFORT geschieht und stelle klar das du die Arge nicht ohne Zu oder Absage verlassen wirst, da deine momentane Wohnsituation für dich, deine Kinder und die Schwiegermutter unhaltbar sei. Sollte der SB trotzdem deinen Antrag trotzdem nicht sofort bearbeiten wollen. spreche beim Teamleiter vor. Eine ausgearbeitete Beschwerde mit dem Verweis auf die andere Wohnung die du aufgrund der Nichtbearbeitung deines Mietangebotes nicht bekommen hast. Ich wünsche dir viel Glück |
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