Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Wohnung und Miete

- Anzeige -

Mutter mit 4 Kindern und dringlichkeit

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.01.2008, 13:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2008
Beiträge: 1
Frage Mutter mit 4 Kindern und dringlichkeit

Hallo

also folgendes... eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern (max. 7 Jahre) wohnt übergangsweise bei der Ex-Schwiegermutter in einer 2 Zimmerwohnung. Das das zu klein ist ist keine Frage.

Gibt es bei diesem Sachverhalt nicht die Dringlichkeit oder kann sich die Arge (Berlin-Spandau) zeitlassen bei der Zusage zur neuen Wohnung? Eine Wohnung ist deswegen schon anderweitig vergeben worden weil die beim Jobcenter nicht aus dem Arsch gekommen sind.

Wäre klasse wenn mir da einer weiterhelfen könnte, am besten mit Vorschriften und oder Urteilen

Vielen Dank
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.01.2008, 19:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.967
Standard

Hallo!

Dem Teamleiter mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen!

Gruß
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.01.2008, 08:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
Standard

Hallo,

natürlich ist in deinem Fall eine Dringlichkeit gegeben!
In deinem Fall ist aber nicht nur eine Bringschuld der Arge vorhanden sondern auch Mitwirkung deinerseits.
Das Heißt, du hast eigenständig Wohnangebote zur Prüfung vorzulegen.
Eine Beschwerde kannst du erst einreichen, wenn du eine Wohnung die dem Grunde nach angemessen gewesen wäre, aufgrund einer Nichtbearbeitung innerhalb eines unzumutbaren Zeitraums, nicht bekommen hast. Dieser Zeitraum ist aber leider auch relativ.

Ich möchte mich Horst Grunnert anschließen, lege das nächste Angebot zur Prüfung vor und bestehe darauf das dies SOFORT geschieht und stelle klar das du die Arge nicht ohne Zu oder Absage verlassen wirst, da deine momentane Wohnsituation für dich, deine Kinder und die Schwiegermutter unhaltbar sei.

Sollte der SB trotzdem deinen Antrag trotzdem nicht sofort bearbeiten wollen. spreche beim Teamleiter vor.
Eine ausgearbeitete Beschwerde mit dem Verweis auf die andere Wohnung die du aufgrund der Nichtbearbeitung deines Mietangebotes nicht bekommen hast.

Ich wünsche dir viel Glück
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALGII - Zusammenleben mit Kindern Suserich Einkommensanrechnung 1 21.09.2007 17:26
Mutter in der Wohnung Data Case Wohnung und Miete 5 06.02.2007 18:22
1 Euro Job was ist mit meinen Kindern Gabi Minijob / 400 Euro Job 3 22.12.2006 07:53
mutter will ausziehen Ute46 Wohnung und Miete 0 16.11.2006 10:51
490? mit 2 Kindern & Kindergeld ? MAERCHENMOND36 Anspruch und Leistungen 7 19.07.2006 19:02