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Mutter und Ich in einer Wohnung

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  #1  
Alt 23.02.2009, 01:46
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Registriert seit: 23.02.2009
Beiträge: 10
Standard Mutter und Ich in einer Wohnung

Hallo,
bin neu hier und habe die Seite durch Zufall entdeckt. Ich hätte eine Frage und weiss nicht ob ich hier in der richtigen Kategorie gelandet bin.

Also es geht darum, dass ich mit meiner Mutter die Renterin und Witwe ist in einer BG wohnen. Ihr monatliches Einkommen beträgt mit dem Witwengeld 840 Euro. Wir leben in einer Mietwohnung von 89 m2, und bezahlen 650 Euro Warmmiete ( 550 Euro Kaltmiete ).
Die Arge hat mir nun einen Bescheid erstellt das ich 351 Euro für Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige bekomme plus 252,22 Euro für Unterkunft und Heizung, also insgesamt 603,22 Euro.
Ich lebe in Bayern.

- Sind die hilfen für Miete und Unterkunft nicht zu wenig angesetzt ?

- Bringt eine HG Vorteile gegenüber einer BG, und was sind die Unterschiede ?

- Was ist wenn mein Bruder auch bei uns einzieht ? Er ist arbeitslos und nicht bei der Arge gemeldet, also
auch nicht versichert. Mir hat man bei der ARGE auf diese Frage folgendermassen geantwortet :
"Da ihr Bruder Arbeitslos und erwerbsfähig ist und das Recht auf ALG II hat, aber sich nicht anmeldet bei
uns, müssen wir ihr Geld für Unterkunft und Heizung um 65 Euro kürzen" Kann das möglich sein ? Hat
man nicht eher das umgekehrte zu erwarten, weil dann der Mietraum von 60m2 ( 2 Personen )
aufgestockt wird um 15 zusätzliche Quadratmeter ( 3 Personen ) und somit eine Anpassung für die
Mietehilfe die höher ausfällt als der Aktuelle Bescheid ( 252,22 Euro ) ?

Werde nämlich das Gefühl nicht los, dass da was falsch gelaufen ist mit meinem Bescheid. Aber prozessieren will ich nicht, da ich Angst habe vor Unannehmlichkeiten und Represalien.

Grüsse, Jomi .
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  #2  
Alt 23.02.2009, 02:08
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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Hallo Jomi,
ich denke nicht, dass du mit deiner Mutter in einer BG wohnst, sondern das als HG zählen müßte, weil sie doch eigenes Einkommen hat. Vergleichsweise ist es so, dass mein Sohn Bafög bekommt. Auch er fällt komplett aus der Berechnung raus, zählt aber zur HG, so dass sie dennoch die Miete auch auf ihn umrechnen und mir nur den dann verbleibenden Differenzbetrag zahlen. Also genau: Wir sind Drei. die Miete wird gedrittelt und davon bekommen wir zwei Drittel, weil das dritte Drittel auf ihn fällt.

Damit dürfte sich dann evtl. auch gleich deine zweite Frage beantwortet haben, denn ich gehe mal davon aus, dass die bei euch die Miete halbieren und du die Hälfte erhälst. Rein rechnerisch geht das zwar nicht im ersten Moment auf (scheinbar), da ihr aber eigentlich eine zu große Wohnung bewohnt zu zweit, haben die vermutlich denjenigen Betrag zugrunde gelegt, der für euch max. angemessen wäre. Also zulässige qm-Zahl und zulässigen qm-Preis. Davon dann die Hälfte entfällt auf dich und das bekommst du. Guck mal unter diesem Gesichtspunkt den Bescheid genauer an. Gruß. lirafe
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  #3  
Alt 23.02.2009, 09:21
Erfahrener Benutzer
 
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Ort: Im schönen Harz :-)
Beiträge: 260
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Hallo und guten Morgen,

verstehe den Sachverhalt nicht ganz, wo bitte ist es zuwenig? Finde es durchaus mehr als angemessen...

Dann zu Deiner nächsten Frage, wenn Dein Bruder noch in dieser Wohnung einziehen würde, dürftet Ihr 75 qm. bewohnen...

Damit wird es bei Dir aber nicht mehr, sondern könnte geringer Ausfallen..... Denn 252,22 Euro mal 3 macht somit 756,66Euro... Eure Miete beträgt aber nur 550 Euro kalt und die Warmmiete 650 Euro richtig?

Du solltest erstmal glücklich darüber sein, dass Sie Dir soviel an Mietanteil errechnet haben....

Lieben Gruß, Sabine
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  #4  
Alt 23.02.2009, 10:15
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Beiträge: 1.023
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wie es aussieht seit ihr weder als bg noch als hg gewertet worden, sonst hättest du nicht 351 euro bekommen, sondern nur 90 oder 80 % davon

die wohnkosten wirken ziemlich gering, kommt jedoch darauf an, wo du genau wohnst und was 45 bis 50 qm bei euch kalt kosten und dazu gibt es dann die hälfte der nebenkosten wie heizung usw.
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  #5  
Alt 23.02.2009, 12:20
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Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Hallo jomi,

ich versteh gar nicht warum dein Bruder sich nicht meldet beim Jobcenter. Ihm stehen doch Leistungen zu, dann hättet ihr auch kein Problem mehr bezüglich der Wohnkosten.
Außerdem besteht eine Krankenversicherungspflicht. Wenn er auffliegt, muss er die Beiträge für die Monate, die er nicht versichert war, nachzahlen.
Er sollte schleunigst bei euch einziehen, einen Antrag beim Jobcenter stellen und ihr habt alle ein Problem weniger.

LG, Jalale.
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  #6  
Alt 23.02.2009, 16:55
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Registriert seit: 23.02.2009
Beiträge: 10
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Vielen Dank für eure Antworten,

also ich werde mich mal informieren ob wir als HG gewertet werden müssen, doch wenn das so ist wie

advokat schreibt das man dann 80 oder 90 % von den 351 Euro bekommt muss erst mal nachrechnen

ob nicht eventuell ich noch draufzahlen muss. Und ich denke nicht das ich

zuviel erhalte. Weil nach Abzug der Fixkosten sogut wie nichts übrigbleibt, und das schon im ersten

Quartal eines jeden Monats. Das soll nicht missverstanden werden, bin nicht gierig, will nur das es

gerecht berechnet wird, und ja ich bin glücklich das mir überhaupt geholfen wird meine Mutter und mich am

Leben zu erhalten. Was meinen Bruder angeht lässt er sich nicht dazu bewegen sich bei der ARGE

anzumelden, ich denke er leidet an schweren Depressionen und hat sich ganz aufgegeben.

Nochmals Danke für die Antworten, mit besten wünschen, jomi .
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  #7  
Alt 23.02.2009, 17:50
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Nach deinen Angaben haben sie euch nicht als BG gerechnet denn du bekommst ja den vollen Regelsatz als BG würdest du nur 316 Euro bekommen.Die Kosten für die Miete dürften so stimmen denn für zwei Personen erhälst du nur die angemessene Miete und eure Wohnung scheint mir etwas zu groß zu sein.
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  #8  
Alt 26.02.2009, 16:46
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Registriert seit: 23.02.2009
Beiträge: 10
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Ja, steht auch auf dem Bescheid das wir als BG eingestuft worden sind.

Aber was mich wurmt ist, dass uns 60 m2 zustehen für 2 Peronen, und die Wohnungen für diese

Größe um die 400 Euro kalt kosten.

Weshalb sind es bei mir 252,22 Euro ? Es müssten doch die Kaltmiete + Betriebskosten angerechnet

werden. Da drückt der Schuh.
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  #9  
Alt 26.02.2009, 16:50
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Ergänzung zum oberen Text : Es sind 252,22 Euro für Unterkunft und Heizung ( also insgesamt ).

Die Regelleistungen betragen 351 Euro

Total : 603,22 Euro monatlich.
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