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Nachzahlung Nebenkostenabrechnung Wasser/Abwasser werden nicht über die Arge gezahlt

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  #1  
Alt 17.07.2009, 17:18
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Beiträge: 1
Böse Nachzahlung Nebenkostenabrechnung Wasser/Abwasser werden nicht über die Arge gezahlt

Hi@all,

meine Freundin hat Ihre Jahresabrechnung von Ihrem Stromanbieter erhalten, in dem auch Ihre Wasserkosten / Abwasser beinhaltet sind. Ihr Vermieter rechnet die Wasserkosten über den Stromanbieter ab.

Sie hat in beiden Fällen eine Nachzahlung zu zahlen und hat diese bei der ARGE abgegeben zwecks Prüfung. Daraufhin hat sie eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung das die Energiekosten nicht von der ARGE getragen werden, was ja auch richtig ist aber Ihre Nachzahlung für den Wasserverbrauch ausschließlich aus Ihren Stromverbrauch resultiert.

Ist dieses so richtig? Was hat Strom mit Wasserverbrauch zu tun?

SIe möchte gerne einen WIderspruch einlegen, da die Nachzahlung ca. 150,00€ ausmachen.

In welchen Paragraph steht drin, das die Arge diese Kosten nicht bezahlen muß?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt.

Sonnige Grüße
Mag36

Geändert von Mag36 (17.07.2009 um 18:35 Uhr)
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  #2  
Alt 17.07.2009, 17:35
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Zitat:
was ja auch richtig ist aber Ihre Nachzahlung ausschließlich aus Ihren Stromverbrauch resultiert.
Also wenn die 150€ Nachzahlungen ausschließlich für Strom ist, dann kriegt sie natürlich nichts von der Arge zurück.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 17.07.2009, 20:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Zitat von Mag36 Beitrag anzeigen
Ist dieses so richtig? Was hat Strom mit Wasserverbrauch zu tun?

In welchen Paragraph steht drin, das die Arge diese Kosten nicht bezahlen muß?
Strom steht dann mit dem Wasserverbrauch in Verbindung wenn ihr einen Durchlauferhitzer habt und das Wasser mittels Strom erwärmt wird. Das ist ein ziemlich teurer Spaß, hatten wir früher auch, da fängt man schnell an, sich langes warmes Duschen abzugewöhnen.

§22 I Satz4 SGB II "Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht."

So leid es mir tut, aber das müsst ihr leider so abstottern.

EDIT: Am besten ihr vereinbart eine Ratenzahlung mit dem Anbieter, das ist einfach als alles auf einmal zahlen zu müssen.

Geändert von Doriel (17.07.2009 um 20:13 Uhr)
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