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#1
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Hi@all,
meine Freundin hat Ihre Jahresabrechnung von Ihrem Stromanbieter erhalten, in dem auch Ihre Wasserkosten / Abwasser beinhaltet sind. Ihr Vermieter rechnet die Wasserkosten über den Stromanbieter ab. Sie hat in beiden Fällen eine Nachzahlung zu zahlen und hat diese bei der ARGE abgegeben zwecks Prüfung. Daraufhin hat sie eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung das die Energiekosten nicht von der ARGE getragen werden, was ja auch richtig ist aber Ihre Nachzahlung für den Wasserverbrauch ausschließlich aus Ihren Stromverbrauch resultiert. Ist dieses so richtig? Was hat Strom mit Wasserverbrauch zu tun? SIe möchte gerne einen WIderspruch einlegen, da die Nachzahlung ca. 150,00€ ausmachen. In welchen Paragraph steht drin, das die Arge diese Kosten nicht bezahlen muß? Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt. Sonnige Grüße Mag36
Geändert von Mag36 (17.07.2009 um 18:35 Uhr) |
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#2
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Hallo!
Zitat:
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Zitat:
§22 I Satz4 SGB II "Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht." So leid es mir tut, aber das müsst ihr leider so abstottern. EDIT: Am besten ihr vereinbart eine Ratenzahlung mit dem Anbieter, das ist einfach als alles auf einmal zahlen zu müssen. Geändert von Doriel (17.07.2009 um 20:13 Uhr) |
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