Nebenkosten

  • Hallo, ich habe eine (mehrere) Fragen und hoffe ich bin hier richtig.


    Meine Frau und ich leben seit zwei Jahren getrennt und sie ist Hartz IV-Empfängerin mit zwei Kindern (2j.+8j.).


    Wir haben uns vor einigen Jahren ein Haus gekauft, in dem sie jetzt alleine mit den Kindern wohnt. Die ARGE zahlt ihr KdU in Höhe von ca. 190 €, die sie wiederrum an mich zahlt, weil ich die Zinsen+Tilungsraten von meinem Konto zahle (die 190€ entsprechen ca. der hälftigen Zinsraten jeden Monat). Ich habe KU und EU beim Anwalt berechnen lassen, damit sie das dem Amt vorlegen konnte. Alles soweit in Ordnung.


    Nun kommt sie ständig mit Rechnungen (nicht verbrauchsabhängige Nebenkosten) die sie zur Hälfte von mir erstattet haben möchte. Da ich aber schon an meinem Selbstbehalt von 1.000€ angekommen bin, brauch ich mich doch an solchen Kosten eigentlich nicht mehr beteiligen, da sie nicht berücksichtigt worden sind bei der Berechnung KU und EU. Ich würde gerne bei der ARGE Auskunft darüber bekommen, für was die Nebenkostenzahlungen der ARGE überhaupt sind. Ich bin der Meinung das die ARGE diese Kosten für sie komplett übernehmen muss. Andererseits habe ich auch Angst, dass wenn ich die ARGE jetzt anschreibe, dass ich meine Frau damit irgendwie schade. Außerdem, wenn ich mich an den Kosten beteilige, ziehe ich das ja wieder von EU ab und die Differenz trägt doch dann eh wieder die ARGE. Es ist so verwirrend....


    Kann mir da jemand helfen, bzw. sagen, wie ich meiner Frau klarmachen kann, dass ihr mehr zusteht, als sie einfordert?
    Oder mir sagen, dass ich komplett falsch liege? Ich will nicht wieder zum Anwalt rennen und mehrere 100€ da lassen...


    Danke im Voraus!

  • Bevor missverständnisse aufkommen:


    Sie zahlt mir die 190€ und erhält aber zusätzlich Heizkosten und Nebenkosten (so stand es mal im Bescheid). Nicht dass einer meint, ich würde die Nebenkosten und Heizkosten kassieren.


    Also müsste sie einfach mit den Rechnungen jedesman zum Amt gehen und die würden diese Kosten dann übernehmen? Ich verstehe eben nicht, warum diese Kosten nicht sowie schon enthalten sind, oder hat das was mit der vierteljährlichen Abrechnung zu tun?

  • Hallo Günther,


    ich gehe mal davon aus, dass euch das Haus gemeinsam gehört. Obwohl in diesem Falle ein Mietvertrag überflüssig ist, solltet ihr euch an einem solchen hinsichtlich der Nebenkosten orientieren. Das Amt wiederum orientiert sich an der Angemessenheit der Wohnung (Größe/Kosten). Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du unter folgendem Link ersehen:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind meist zweigeteilt dargestellt (Miete inkl. Nebenkosten/Heizkosten). Da Deine Frau mit den beiden Kindern bereits seit 2 JAhren (ohne Dich) dieses Haus bewohnt, gibt es ja hinsichtlich der verbrauchsabhängigen NK wie Heizung, Wasser, Abwasser schon Erfahrungswerte. Ich würde an Deiner Stelle Folgendes tun:


    Mach eine Liste mit den jeweiligen Jahressummen der eben genannten verbrauchsabhängigen NK und schlage diesen die Jahressummen der verbrauchsunabhängigen NK hinzu. Das ganze dann durch 12 Monate dividieren, um eine monatliche Abschlagszahlung zu ermitteln. Mit dieser Liste und den entsprechenden Belegen sollte Deine Frau beim Amt vorsprechen.


    Liegen die € 190 plus Abschlag im Rahmen der Angemessenheit, so wird alles bezahlt. Liegen sie darüber, erhält Deine Frau nur den angemessenen Betrag der KdU.
    Gesondert zu betrachten sind dabei die Heizkosten. Diese müssen (im gewissen Rahmen) in der tatsächlichen Höhe bezahlt werden, falls dié Pauschale des Amtes hierfür nicht ausreicht (§ 22 SGB II).


    Gruß Gawain