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#1
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Hallo,
ich brauche ganz dringend Informationen darüber, ob die ARGE Warmwasserkosten übernimmt und wenn ja, in welcher Höhe! Ich habe vor kurzem meine Jahresabrechnung für die Nebenkosten von der Wohnungsgesellschaft bekommen und muß 159 Euro nachzahlen. Die ARGE will aber nur 77 Euro davon übernehmen, weil Warmwasserkosten von den Regelleistungen gezahlt werden müßten! Darauf hat man mich bei der Antragstellung nie hingewiesen. Es hieß, dass meine Wohnung von der Miete her den gesetzlichen Bestimmungen entspräche und Miete und NK voll bezahlt würden. Seltsam ist, dass im letzten Jahr meine Nachzahlung in Höhe von 164 Euro in voller Höhe von der ARGE übernommen worden ist. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Vielen Dank im voraus. Dafuer |
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#2
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also ich hatte die letzen jahre immer mit dem energielieferanten gesprochen und mit denen eine ratenzahlung vereinbart!
am besten solltest du das auch tun! nur letztes jahr hab ich mal bei der ARGE nachgefragt weil echt kein cent mehr übrig war und die haben das auch nicht übernommen (GARNICHT!!!!!!) sei froh über die 77 euro und schau das du den rest vielleicht in 2 oder 3 raten begleichen kannst |
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#3
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Hallo,
habe eine Frage. Kann mir Jemand sagen, ob es einen Stichtag gibt, bis wann man seine Nebenkostenabrechnung beim Amt vorlegen muss? Würde mich freuen über eine Antwort. ![]() |
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#4
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sag mal **dafür**, wo wohnst du denn, hier bei uns wird nix an von der arge übernommen, muß man alles selber zahlen, die sagen dann **hätten sie sparsamer leben müßen und weniger verbrauchen**, gibts was wieder, kassieren die das auch ein, versteh ich net >
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#5
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also ich hatte bis jetzt nur einmal das glück das ich nen überschuss hatte aber da bin ich in eine andere wohnung gezogen und hab den betrag auf das neue vertragskonto mit gutschreiben lassen!!
aber ich geh auch davon aus das die ARGE eine nachzahlung nicht übernimmt denn bei mir war es ja anfang des jahres auch so |
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#6
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Hi,
die übernehmen das und ziehen es dir dann monatlich ab. Zumindest ist das so bei uns im Main-Kinzig-Kreis. |
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#7
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Zitat:
Nebenkosten zählen zu den KdU und müssen übernommen werden, so eben auch eventuelle Nachzahlungen per Nerbenkostenabrechnung. Wenn du in einem Jahr eine Nachzahlung hast und die Übernahme der Kosten wurden abgelehnt und im nächsten Jahr aber ein Guthaben aus deine Nebenkostenabrechnung hast, dann darf dies nicht angerechnet werden. Zumindest würde ich dann dieses Guthaben nicht mehr angeben. Wenn doch, dann gegen die Anrechnung Widerspruch einreichen. Gehts noch???????? Wo kommen wir denn da hin! Habt Mut und wehrt euch!! Gruß Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#8
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Zitat:
meines wissens kommt eine Übernahme der Nebenkostenabrechnung auf Darlehnsbasis nur dann in Frage, wenn die KdU unangemessen sind. Sind diese aber angemessen MÜSSEN diese komplett übernommen werden. Grüß Kätzchen P.S: Der Main-Kinzig-Kreis ist mir wohl bekannt, jedoch nicht im positivem Sinne. aber bitte nicht persönlich nehmen, ich meine damit die Vorgehensweise der Ämter.
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#9
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Zitat:
MfG Thorsten |
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