Nebenkostenabrechnung

  • Brauche ganz dringend mal eure Hilfe,


    Und zwar habe ich meine Nebenkostenabrechnung von 2010 am Montag bei der Arge abgegeben und hatte ein Guthaben von 236,33 ( mir werden von der Arge 85,00 € pro bezahlt ) und heute habe ich von der Frau Schenker einen Brief erhalten wo Sie mich auffordert einen Betrag in höhe von 391,61 @ zubezahlen, und nun meine Frage, wie kann es sein das mein Vermieter der Arge schon das Guthaben Überweisst und ich jetzt auch noch bezahlen soll. Ich hab mich schonmal an einen Anwalt aus Berlin gewannt und dort sagte man mir schon am Telefon ( war die Sekriterin denke ich mal ) normal bekommen die doch nur das Guthaben das nach dem abzug der Kosten übrig bleibt ich komm da nicht mehr mit.
    Oder wollen die sich einen Teil der von Ihnen bezahlten Abschläge von mir wieder holen nur ich hab keine kohle um die 391,61 zubezahlen wenn ich mir vorstelle das geht jedes Jahr dann werden die Kosten die dann für mich anfallen immer mehr und dann bleibt mir nichts anderes übrig als die Wohnung hier aufzugeben und auf der Strasse zu leben oder wenn dies möglich ist ans Sozialgericht zugehen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Getdown :mad::mad::mad:

  • Leider habe ich von Frau Schenker nur diesen Biref bekommen und mehr nicht, es kann doch nicht sein das die Arge die Kaltmiete plus den Nebenkosten für mich bezahlt, und wenn dann sich ein Guthaben daraus ergibt sich einen Teil der von ihnen bezahlten Abschläge sich bei mir zurück holt.
    Und wenn das wirklich so sein sollte dann hätte ja jeder ALG Empfänger bei der Arge Schulden die er dann abbezahlen soll, denn normal sollten einem ALG 2 Empfänger keinerlei Kosten seitens einer Wohnung entstehen, und falls das wirklich so sein sollte kann ich die Wohnung in der ich jetzt noch Wohne nicht mehr halten dann lebe ich lieber auf der Straße als auch noch mit mehrkosten von meiner Bude zu leben und wovon soll ich denn bitte schön 391,61 € bezahlen denn nächstes Jahr kommen ja schon wieder Kosten durch die neue Nebenkostenabrechnung auf mich zu. Nein dnke aber ohne mich und meine Möbel die ich habe werde ich schon irgendwo unterbringen zumindest die die für mich wichtig sind.


    Mit freundlichen Gruß
    Getdown


    :mad::mad::mad::mad:

  • Brauche ganz dringend mal eure Hilfe,


    Und zwar habe ich meine Nebenkostenabrechnung von 2010 am Montag bei der Arge abgegeben und hatte ein Guthaben von 236,33 ( mir werden von der Arge 85,00 € pro bezahlt ) und heute habe ich von der Frau Schenker einen Brief erhalten wo Sie mich auffordert einen Betrag in höhe von 391,61 @ zubezahlen, und nun meine Frage, wie kann es sein das mein Vermieter der Arge schon das Guthaben Überweisst und ich jetzt auch noch bezahlen soll. ....


    Einfach nur mal zur Klarstellung nachgefragt:
    Die Nebenkostenabrechnung betrifft einen alten Zeitraum (hier 2009/ 2010). Die ARGE zahlt/ berechnet jedoch weiterhin den vor langer Zeit festgelegten Betrag für die Nebenkosten von 85 Euro an Dich.
    Kann es nun sein, dass die ARGE aufgrund der Nebenkostenabrechnung auch den laufenden Betrag (85 Euro) angepasst hat, weil ja in dieser Höhe die Nebenkosten wahrscheinlich nicht angefallen sind bzw. anfallen werden.
    Und dass nun die Rückforderung ausschließlich den Zeitraum betrifft, welcher nicht durch die Nebenkostenabrechnung erfasst wird?


    Vielleicht kannst unter diesem Gesichtspunkt die dir vorliegenden Schreiben nochmals prüfen.
    Die ARGE will evtl. nur weitere unnötige Überzahlungen vermeiden.

  • @ Getdown


    Du solltest erst mal Widerspruch gegen den Bescheid einreichen, und dann geh doch zu dem Anwalt, wo du schon angerufen hattest...?!


    Wenn du hier Hilfe haben willst, müsstest du den Bescheid und deine Nebenkostenabrechnung einstellen, anders kann man sonst aus der Ferne nicht helfen.

  • Du solltest bei der SB mal persönlich vorbeigehen und dir die Rechnung erklären lassen.Normalerweise bekommt das JC das Guthaben aber auch nicht mehr.Die Höhe des Zuschußes richtet sich ja nach deiner Miethöhe.Wenn durch die Rückzahlung deine Miete monatlich geringer geworden wäre dann ist eventuell die Rückzahlungforderung gerechtfertigt.

  • Das, was das Amt da gemacht hat, nennt sich "Anrechnung eines fiktiven Betriebs/Heizkostenguthabens". Das wird gern und oft gemacht, wenn das Amt in den 12 Monaten mehr Betriebskosten oder Heizkosten vorgeleistet hat, als dann verbraucht wurden, wo dann aber aus anderen Gründen (z. B. Warmwasserverbrauch) das Guthaben des Vermieters trotzdem nicht so hoch ist.


    Die Rechtsprechung ist sich da ziemlich einig: Eine Anrechnung von fiktiven BK/HK Guthaben darf es nicht geben.


    Rechtsprechung z. B. hier:


    http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=125421&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


    Turtle

  • Hallo Turtle1972


    Ist das was du mir da geschrieben hast ein vorteil für mich oder eher ein nachteil gegen mich, denn einen warmwasserverbrauch trifft bei mir nicht zu. ich habe ja nur wie beschrieben einen Brief von Frau Schenker bekommen wo man nur den Betrag sehen ist mehr nicht.


    Gruß Getdown

  • Brauche nochmal eure hilfe ich hab ja wie Ihr schon halt ärger mit der Arge es geht um die genaue berechnung der Nebenkostenabrechnung und wie die das gemacht haben, war heute morgen sogar schon in Brühl beim Amtsgericht und hab einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe beim Anwalt bekommen.
    Habe auch schon Widerspruch wegen der berechnung der Nebenkostenabrechnung durch die die Arge eingereicht und per Post verschickt, und jetzt meine Frage wie finde ich einen passenden Anwalt das muß ein Knallharter Hund sein der auch kein Blatt vor den Mund nimmt und der die Arge Rhein-Erft genau so gern hat wie ich, habe auch schon an die Anwälte in Berlin gedacht nur das problem ist ich müsste einen haben zu dem ich direkt hinkommen kann und nicht wie die in Berlin wo man zuerst alles per Post zuschicken muß.
    ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
    Ich wohne nehme in Wesseling und da wäre es von Vorteil wenn ich da direkt hin kann.


    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

  • Habe auch schon Widerspruch wegen der berechnung der Nebenkostenabrechnung durch die die Arge eingereicht und per Post verschickt, und jetzt meine Frage wie finde ich einen passenden Anwalt ....


    Getdown


    Das war keine so gute Idee, den Widerspruch per Post zuschicken, oder hast du jetzt einen Nachweis, dass das Teil da auch angekommen ist?


    Anwalt kannste ev. hier finden: http://www.my-sozialberatung.de/

  • Habe den Widerspruch per Post und zwar wie beim Letztenmal direkt an den Geschäftsstellenleiter den Herrn Querbach und das hat wunderbar geklappt, auch werde ich zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen und der kann dann auch selber noch mal Widerspruch einlegen, so denke ich ist alles abgedeckt und dann sehen wir weiter ich sagte euch wie es ausgegangen ist wenn es sein muß gehe ich bis in die letzte Instanz um recht zubekommen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Getdown

  • Na aber kuddel wo du doch so gute Erfahrung mit der Post hast denn du schickst doch alles was zum SG muß mit eben dieser.Also wirklich du weißt auch nicht was du willst.Heute hü und morgen hot.


    ist wohl wieder "zu hoch" für dich was?!


    Das Sozialgericht ist im Allgemeinen auch keine Betrügerorganisation wie die Jobcenter!


    Zum SG geht alles per normaler Briefpost, wäre auch auf dauer zu teuer, bei Klagschriften von bis zu 30 Seiten und das in doppelter Ausfertigung....


    Aber davon willst ja eh nix wissen, nech:...?! :p