Neue Wohnung

  • Hallo,


    ich lebe mit meinen 2 Kindern seit Dezember letzten Jahres alleine, da mein mann uns verlassen hat. Seit dieser Zeit lebe ich auch von Hartz IV, Unterhalt, Kindergeld. Wir leben in einer 73 qm großen Wohnung.
    Nun habe ich die Möglichkeit in eine größere Wohnung zu ziehen, damit die Kinder jeweils ein eigenes Kinderzimmer haben und ich die Möglichkeit hätte ( Meine Eltern wohnen 2 Etagen tiefer ) frühzeitiger wieder arbeiten zu gehen da ja dann meine Eltern auf die Kinder achten würden. Nun hat mir heute jemand telefonisch mitgeteilt, dass ich mir einen Umzug genehmigen lassen müsse vom Job Center.
    Die Miete wäre zwar um knappe 100 Euro teurer und auch die qm Zahl etwas mehr aber auch mit der derzeitigen Zahlung des Job Centers mit den Werten und Miete der jetzigen Wohnung würde ich das schaffen, ich möchte ja gar nich mehr Geld haben vom Amt.
    Wenn ich jetzt einfach so umziehe und denen dann nur die Adressänderung mitteile ist das verboten ?
    Für mich und meine spätere Arbeitsentwicklung ( der kleine ist jetzt 15 Monate alt der große kommt in die Schule ) wäre das optimal weil ich halt meine Kinder gut versorgt wüsste.


    Bitte um schnelle Antworten.


    A. N.

  • Das gleiche mach ich gerade auch durch..


    Ablauf sieht so aus..:


    -erst zum Amt fragen ob du umziehen kannst, da durch deine Eltern eine bessere eingliederung ins Arbeitsleben gewährt ist (hab ich hinter mir, und wurde sofort genehmigt, dürfte keine probleme geben)


    -Wohnung suchen die dem ermessen das Amtes entspricht, und ebenfalls den Amt vorlegen (Wenn deine Wohnung noch im ermessen liegt, sollte das kein problem darstellen)


    Wenn beides genehmigt wurde, steht den Umzug eigentlich nix mehr im Weg..


    "Bei mir haperts jetzt leider an der Kaution, die das Amt nich tragen möchte. Das geht nun schon Monate so. In der zeit hätt ich bestimmt schon lange ne Arbeit gefunden, und somit wäre ich vorrausichtlich nich mehr auf Hartz4 angewiesen. Aber leider denken die nich mit."


    Auf jedenfall MUSST du dir das genehmigen lassen wenn du weiter die Wohnung übernommen haben willst. Es kann nämlich dann auch passieren das sich das Amt weigert die Übernahme der Wohnkosten zu übernehmen..


    Alle Angaben ohne Gewähr ;)

  • Hallo ! Ich möchte mit meinen kindern von Niedersachsen nach bayern ziehen , da ich da meine familie habe und ich dadurch besser arbeit finden kann ! kann mir jemand sagen ob das amt das genehmigt auch wenn ich noch keinen job vorweisen kann ? :confused:

  • Huhu,


    Ich bin neu hier im Forum hab aber einige Fragen und hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
    Also wir haben einen 2 Jahre alten Sohn und leben in einer 55m² kleinen Wohnung mit nur 2 Zimmern. Die Jobbörse hat mir gesagt das mir 80m² zustehen und das sie 290€ übernehmen. Leider suchen wir hier schon fast 2 Jahre vergebens nach einer Wohnung die der Jobbörse passt. Und bei uns sind die Wohnungen auch nicht so günstig man bekomm eine gescheite Wohnung erst ab 320€ aufwärts. Dann hätten wir eine Wohnung gehabt aber die Jobbörse war mit dem Kreis nicht einverstanden :-( Und so geht das jetzt schon 2 Jahre. jetzt haben wir eine Wohnung gefunden sie klasse wäre aber die kostet eben 390€ Wieviel Geld steht mir zu und wenn ich sage ich zahle den Rest selbst dazu kann die Jobbörse mir die Miete dan ganz verweigern? Oder müssen sie zumindest den Anteil zahlen der uns zusteht? Und wieviel geld steht uns an Nebenkosten zu?


    lg Nina