Neue Wohnung

  • Hallo zusammen,:confused:


    Hoffe ihr könnt mir eventuell weiterhelfen. Habe mich seit nun fast 8 Jahren von meinem Freund getrennt, und bin nun auf Wohnungssuche. Ich bekomme Unterhalt für die kleine(8jahre) und Kindergeld. Nun ist es so, das ich wieder in meinen Landkreis zurück möchte, auch in die Stadt wo ich aufgewachsen bin. Mein Sachbearbeiter sagte mir nun, solange ich keine Wohnung hätte, könne er meinen Hartz4 Antrag nich bearbeiten, wegen der Anmeldung im zukünftigen Landkreis und schickte mich auf Wohnungssuche. Eine Wohnung hätte sich nun gefunden, allerdings ist sie ca 50 euro teurer, als mir zustehen würde, und hat ca 20 qm zuviel. Meine Frage ist nun: ginge das , das ich den Rest dazu bezahle? Wenn mein Antrag dann durch ist, wie verhält sich das dann? Ich hab einige Wohnungen in einer Woche nun durch, und das ist die einzige die vernünftig war oder ist. zudem würde ich in der Stadt auch eher eine Arveit finden können.
    Wie läuft das dann mit der Kaution? Es ist ja mittlerweile nicht möglich eine Wohnung zu finden, wo man keine Kaution bezahlen muss. Kann mir da jemand weiterhelfen? Fragen über Fragen, kenne mich leider überhaupt nicht aus.


    Katja:(

  • Hallo,


    natürlich besteht auch jetzt Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen durch die Arge in der Stadt in der du zur Zeit wohnst. (wenn eine Beteiligung an den Mietkosten anfällt)
    Wo und bei wem wohnst du denn zur Zeit?


    Es besteht die Möglichkeit eine Wohnung zu beziehen die unangemessen ist und den Mehrbetrag durch die Regelleistungen zu begleichen.
    In der Regel ist es aber so, das bei einem Umzug ohne Genehmigung (unangemessene Wohnung, nur Duldung des Umzugs) keine Umzugskosten bzw. Kautionen übernommen werden.
    Diese musst du aus eigener Tasche zahlen.
    Darüber hinaus bleibt zu bedenken, das die Wohnung nicht nur zu teuer sondern auch zu groß ist.
    Auch die Heiz-und Nebenkosten werden nur anteilig übernommen, dies kann gerade bei Neben-Heiz-und Stromnachzahlungen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
    Das solltest du dir im Vorfeld gut überlegen.

  • Also es ist so, ich habe noch nie etwas an Geld vom Amt bekommen, da ich wie gesagt in langer Beziehung war. Momentan wohn ich in der Wohnung wo ich die letzten 8 Jahre auch war, allerdings ist er solange ich noch hier bin bei seiner Freundin. Sprich, ich muss hier ausziehen, da es seine Wohnung ist, und zudem auch noch in seinem Elternhaus. Die neue Freundin geht aber bei seinen Eltern schon ein und aus, denke daher wirklich höchste Ziet zum Ausziehen. Da es ja für die kleine auch ne Belastung ist so. Das wäre das erste mal, das ich was bekomme sprich Hartz4. Deshalb auch Neuland. Die Umzugskosten fallen weg, da ich sämtliche Freunde einspannen könnte, müsste also das Amt nicht bezahlen. Diese Kaution ist allerdings erforderlich meinte der Vermieter. Was wichtig wäre, tragen sie die ca 50 euro mehrkosten oder kann ich sagen ich bezahle die selber? Eine ausgefüllte Mietbescheinigung hab ich schon vom Vermieter.

  • Hallo,


    wie bereits oben erwähnt, bei Umzug in eine neue Wohnung, in Verbindung mit einem ALG2 Antrag in einer neuen Stadt, werden nur die Höchst KDU übernommen.
    Die 50€ wirst du aus eigener Tasche zahlen müssen, hinzu kommt noch, dass die Wohnung zu groß ist, also werden auch nur anteilig die NK + HK übernommen.
    Im Schnitt wirst du also wesentlich mehr als die 50€ dazu zahlen müssen.

  • hallo,


    also wie salle geschrieben hat du musst dann deine nebenkostenabrechnung und das selbst bezahlen. wegen der kaution die würde ja nur auf darlehen gezahlt werden, also von deiner regelleistung würde dann was abgezogen werden. oder wenn sie sagen nein sie bekommen das darlehen für die kaution nicht dann lass es dir schriftlich geben und geh damit zur diakonie und da kann man sowas auch beantragen.