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neue Wohnung

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  #1  
Alt 13.01.2009, 22:12
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Beiträge: 2
Standard neue Wohnung

Hi das ich wieder eine Whg bekomme ist kein Problem und steht ausser Frage .... Wohne derzeit mit einer Freundin zusammen die jetzt aber wegen des Studiums auszieht.

Was steht mir an Whg. größe bzw GELD für eine Whg zu, den ich denke kaum das ich die 70qm Whg halten kann... und zu einer Wg kann man mich ja nicht zwingen oder?

Bräuchte ein wenig Hilfe wohne in Niedersachsen.

Lg Aska
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  #2  
Alt 13.01.2009, 22:28
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Beiträge: 103
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Hallo erst mal

Ab seite 24 kannste ja mal nachsehen was in deiner Gegend für nen KdU ist. Hoffe es hilft ein wenig.

Liebe Grüße Jea
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  #3  
Alt 13.01.2009, 22:33
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Registriert seit: 13.01.2009
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Reden

bin grade ein bischen blind Link evtl.bitte ?

Danke schonmal..

Lg Aska
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  #4  
Alt 14.01.2009, 00:44
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Neiiiin... och menno... sorry hier jetz der link.

http://www.arbeitnehmerkammer.de/soz...ruhn_tripp.pdf

Ohhh wie peinlich.... Tut mir ganz dolle leid! Sorry noch mal

Liebe Grüße

Jea
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  #5  
Alt 16.01.2009, 12:37
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Beiträge: 1
Standard Wohnung nicht angemessen

Hallo,

mein name ist Meli und komme aus Mönchengladbach ,wir sin eine 6 köpfige familie und sind verzweifelt auf der suche nach einer angemessenen Whg das leider gar nicht so eifach ist da der qm nicht teurer sein darf wie 5,11€ .Mir wurde bei der Arge gesagt das mir keine Kaution bezahlt wird wenn sie teurer ist . Nun zu meiner frage Stimmt das und gibt es evtl auch ausnahmen? LG Meli
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  #6  
Alt 16.01.2009, 16:30
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Beiträge: 439
Standard

Hallo meli,

wenn die Miete nicht angemessen ist, wird die Kaution im Normalfall nicht übernommen, da sie von der Miethöhe abhängig ist.

Falls ihr die Kaution von jemandem geliehen bekommen könntet, setzt auf jeden Fall einen schriftlichen Darlehensvertrag auf, da sie euch die Kaution sonst als Einkommen anrechnen und von den LEistungen abziehen können!!!

Musste ich auch schon durch ...

Liebe Grüße,
Jana
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